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sun4all Reiseführer: Ägypten


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Reisepaß/Visum


AnmerkungInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
AntragstellungZuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
BearbeitungszeitJe nach Staatsangehörigkeit unterschiedlich.
Einreise mit Haustieren
Für Hunde und Katzen wird bei der Einreise ein staatliches Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt, das ab dem Ausstellungsdatum 2 Wochen gültig ist. Wird das Tier bei der Einreise dennoch für nicht gesund befunden, muß es für maximal 15 Tage in Quarantäne.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Kinder unter 16 Jahren können entweder mit einem Reisepaß, einem Personalausweis oder mit einem eigenem Kinderausweis mit Lichtbild oder mit einem Eintrag im Paß der Eltern (ab 3 Jahren ebenfalls mit Lichtbild) einreisen.
Österreicher: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepaß reisen, da bei österreichischen Reisepässen nur die Miteintragung von Neugeborenen offiziell anerkannt wird.
Schweizer: Kinder müssen mit einem eigenen Reisepaß reisen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gültigkeitsdauer3 Monate ab Ausstellungsdatum für einmonatigen Aufenthalt (einfache/mehrmalige Einreise). Verlängerung im Land ist möglich.
Reisepaß/Visum10 Abdel Khalek Saroit, EG-Kairo
Postanschrift: PO Box 633, EG-Kairo
Tel: (02) 575 82 84. Fax: (02) 574 52 36.
E-Mail: vertretung@cai.rep.admin.ch
Internet: www.eda.admin.ch/cairo
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein. [1] Staatsbürger der Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Frankreich, Italien und Portugal können für einen vorübergehenden touristischen Aufenthalt mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Visumpflicht bleibt jedoch bestehen (siehe dazu auch die Anmerkung "Visum bei der Einreise" [2]). Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb sollten sich Reisende sicherheitshalber rechtzeitig vor Antritt ihrer Reise bei den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen) erkundigen.
TransitTransitpassagiere, die innerhalb von 12 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterreisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen(a) 1 Paßfoto. (b) Gültiger Reisepaß mit mindestens einer leeren Seite. (c) Antragsformular. (d) Gebühren in bar. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben mit Firmenstempel, genaue Adresse des Aufenthaltsorts und Aufenthaltsdauer. (f) Frankierter Rückumschlag für Einschreiben.
VisaartenTouristen- und Geschäftsvisum (jeweils für einmalige und mehrfache Einreise), Transitvisum.
Visagebühren

Deutschland:

Die folgenden Gebühren gelten für deutsche Staatsbürger.
Touristenvisum: 20 &Euro; (ein- und mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 25 &Euro; (ein- und mehrmalige Einreise). Transitvisum: 30 &Euro; (einfache Durchreise), 35 &Euro; (mehrfache Durchreise).

Österreich:
Die folgenden Gebühren gelten für österreichische Staatsbürger.
Touristenvisum: 30 &Euro; (einmalige Einreise), 35 &Euro; (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 40 &Euro; (einmalige Einreise), 55 &Euro; (mehrmalige Einreise). Transitvisum: 30 &Euro; (einfache Durchreise), 35 &Euro; (mehrfache Durchreise).

Schweiz:
Die folgenden Gebühren gelten für schweizer Staatsbürger.
Touristenvisum: 50 CHF (einmalige Einreise), 60 CHF (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 67 CHF (einmalige Einreise), 103 CHF (mehrmalige Einreise).

Staatsbürger aller anderen Länder:
Touristenvisum: 20-40 &Euro;. Geschäftsvisum: 40-160 &Euro;, je nach Nationalität.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Kuwait für einen Aufenthalt von bis zu 6 Monaten;
(b) Bahrain, Djibouti, Guinea, Jemen, Libyen, Oman, Saudi-Arabien und Vereinigte Arabische Emirate für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(c) Jordanien (nur mit 5 Jahre gültigem Reisepaß);
(d) Staatsbürger von Malaysia für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 15 Tagen.
Visum bei der Einreise(a) [2] Derzeit können deutsche, österreichische, schweizer, türkische und viele andere Staatsbürger für einen Aufenthalt von maximal 30 Tagen ein Visum direkt bei der Einreise am Flughafen erhalten. Die Kosten betragen 15 US$ (ca. 20 &Euro;), die am besten in bar bereitgehalten werden. Weiterhin wird ein gesondert auszufüllendes Einreisedokument (mit Foto) ausgestellt, für dieses müssen Reisende ein Foto griffbereit mitführen. (b) Für Staatsangehörige mancher Länder müssen die konsularischen Vertretungen vor Ausstellung eines Visums die Genehmigung von Kairo einholen. Es ist daher ratsam, mindestens einen Monat vor Buchung der Reise bei den Vertretungen anzufragen.




 
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