| Antragstellung | Konsularische Vertretungen (s. Adressen). |
| Aufenthaltsgenehmigung | Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen). |
| Ausreichende Geldmittel | Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. |
| Ausreiseerlaubnis | Eine Ausreiseerlaubnis ist erforderlich für Ausländer, die sich mehr als 3 Monate in Algerien aufgehalten haben. |
| Bearbeitungszeit | Persönliche Antragstellung: 1 Tag; per Post: 14 Tage. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Eintragung in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder unter 15 Jahren, die im Reisepaß ihrer Eltern eingetragen sind, benötigen kein eigenes Visum. Achtung: Für Kinder bis 19 Jahren, die alleine oder in Begleitung nur eines Elternteils reisen, ist eine schriftliche Erlaubnis der Eltern bzw. des abwesenden Erziehungsberechtigten erforderlich. |
| Einreisebeschränkungen | Israelischen Staatsangehörigen wird die Einreise nach und der Transit durch Algerien verweigert. Wer israelische Sichtvermerke im Reisepaß hat, muß sich einen Zweitpaß ausstellen lassen, um nach Algerien einreisen zu können. Iranischen Staatsangehörigen wird die Einreise verweigert. Mit Einreisebeschränkungen rechnen müssen vietnamesische Staatsangehörige sowie Reisende mit vietnamesischen Sichtvermerken im Reisepaß. |
| Gültigkeitsdauer | Visum für eine einmalige Einreise: 45 Tage ab Ausstellungsdatum. |
| Hinweis | Visabestimmungen können sich kurzfristig ändern. Es wird daher angeraten, sich vor Antritt bzw. Buchung einer Reise mit der zuständigen konsularischen Vertretung in Verbindung zu setzen. |
| Impfungen | Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. |
| Reisepaß/Visum | Israelischen Staatsangehörigen wird die Einreise nach und der Transit durch Algerien verweigert. Wer israelische Sichtvermerke im Reisepaß hat, muß sich einen Zweitpaß ausstellen lassen, um nach Algerien einreisen zu können. Iranischen Staatsangehörigen wird die Einreise verweigert. Mit Einreisebeschränkungen rechnen müssen vietnamesische Staatsangehörige sowie Reisende mit vietnamesischen Sichtvermerken im Reisepaß. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein. |
| Transit | Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von Deutschland, Iran, Israel, Korea (Süd), Luxemburg, Malawi, Niederlande, Südafrika, Taiwan, USA, Vietnam und für Reisende mit palästinensischen Reisedokumenten. |
| Unterlagen | (a) 1 Antragsformular. (b) 1 Paßfoto. (c) Reisepaß, der noch mindestens 6 Monate gültig ist. (d) Gebühr. (e) Privatreisen: Antragsteller ohne familiäre Bindung in Algerien müssen bei Privatreisen ein legalisiertes Einladungsschreiben des Gastgebers beifügen. (f) Geschäftsvisum: Einführungsschreiben der Firma und Nachweis, daß Geschäftsbeziehungen bestehen. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag, ein Zahlungsbeleg und ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt werden. |
| Visaarten | Transit-, Touristen- und Geschäftsvisum. |
| Visagebühren | Je nach Nationalität des Antragstellers unterschiedlich. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen). |
| Visum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten Staatsbürger von Jemen, Libyen, Malaysia, Malediven, Mali, Mauretanien, Seychellen, Syrien und Tunesien. |