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sun4all Reiseführer: Burkina Faso


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Reisepaß/Visum


AnmerkungDa sich Einreisebestimmungen kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der Botschaft erkundigen.
AntragstellungKonsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnträge an die Regierung von Burkina Faso.
BearbeitungszeitMit den erforderlichen Unterlagen sofort; postalisch 2-3 Wochen.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis (mit ausreichend Platz für ein Ein- und Ausreisestempel) oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Kinder, die im Reisepaß der Eltern eingetragen sind, benötigen kein separates Visum.
Achtung: Jugendliche unter 18 Jahren, die alleine reisen, benötigen eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern bzw. der Erziehungsberechtigten.
Gültigkeitsdauer1, 3 und 12 Monate. Verlängerungen vor Ort bei der Direction Générale de la Police Nationale in Ouagadougou möglich.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/VisumSicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Von Ein- und Ausreisen auf dem Landweg über die Grenze von Burkina Faso zum Nachbarland Côte d'Ivoire (Elfenbeinküste) wird derzeit auf Grund der dortigen Lage abgeraten. Wegen zunehmender Straßenüberfälle, insbesondere im Osten des Landes, wird empfohlen, Fahrten über Land bei Tageslicht und auf den asphaltierten Nationalstraßen durchzuführen.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei Einholung des Visums noch mindestens 3 Monate über die Dauer des Aufenthalts hinaus gültig sein.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsangehörige von Südafrika, die ein Transitvisum benötigen.
Unterlagen(a) Reisepaß (keine Kopie), muß bei Antragstellung noch mindestens 3 Monate über die geplante Ausreise hinaus gültig sein. (b) 3 Antragsformulare (Schweiz: 1 Antragsformular). (c) 3 Paßfotos (Schweiz: 1 Paßfoto). (d) Geschäftsvisum: Firmenschreiben. (e) Nachweis der Gelbfieber-Impfung. (f) Beleg über die bezahlten Visum-Gebühren. (g) Ggf. Kopie der Niederlassungs-, Aufenthalts- oder Arbeitsbewilligungen für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg (nur Postanweisung; Schecks werden nicht akzeptiert) beigefügt werden.
VisaartenEinreisevisa zur ein- und mehrmaligen Ein- und Ausreise.
VisagebührenRichten sich nach der Länge des Aufenthalts. Auskünfte erteilt die Botschaft (s. Adressen).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
Benin, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Hongkong (China) (bis zu 14 Tagen), Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Togo und Zentralafrikanische Republik.




 
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