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sun4all Reiseführer: Gambia


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Reisepaß/Visum


AntragstellungKonsulat (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an das Konsulat.
Ausreichende GeldmittelAlle Besucher Gambias müssen ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer nachweisen.
BearbeitungszeitPersönlich: sofort; postalisch: 8-10 Tage.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
EinreisebeschränkungenDie Regierung von Gambia akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
Gültigkeitsdauer21-28 Tage.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/VisumDie Regierung von Gambia akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
ReisepassAllgemein erforderlich. Der Reisepaß muß mindestens 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig sein.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 2 Stunden weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum (ausgenommen sind Staatsangehörige manche Länder, die stets ein Transitvisum benötigen).
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) 1 Antrag. (c) 1 Paßfoto.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter und frankierter Umschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
VisaartenTouristen- und Geschäftsvisum für ein- und mehrmalige Ein- und Ausreise.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Touristenvisum: 30 &Euro; (gegebenenfalls plus Rückporto).

Schweiz
Touristenvisum: 50 CHF (gegebenenfalls plus Rückporto).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen Staatsbürger folgender Länder:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Belgien, Dänemark, Finnland, Griechenland, Großbritannien, Irland (Repubik), Italien, Luxemburg, Niederlande und Schweden;
(b) Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Kenia, Malawi, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, San Marino, Senegal und Togo.
(c) [2] Touristen, die mit einem Charterflug oder einer Pauschalreise einreisen und eine Verlängerung innerhalb von 48 Stunden beim Immigration Headquarter in Banjul beantragen. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die in jedem Fall ein Visum benötigen:
(I) Polen, Slowakische Republik, Slowenien und Tschechische Republik;
(II) Ägypten, Äthiopien, Albanien, Algerien, Angola, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Burundi, China, Eritrea, Indien, Israel, Jamaika, Japan, Jemen, Kongo ( Dem. Rep.), Kongo, Korea (Nord), Kroatien, Kuba, Libanon, Libyen, Madagaskar, Mazedonien (Ehem. Jugos. Rep.), Marokko, Namibia, Rumänien, Russische Föderation, Serbien und Montenegro, Sri Lanka, Südafrika, Sudan, Syrien, Türkei, Tunesien, Uganda, Ukraine sowie Inhaber von palästinensischen Reisedokumenten.




 
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