| Antragstellung | Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen). |
| Ausreichende Geldmittel | Ausländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen. |
| Bearbeitungszeit | 5 Tage. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
| Gültigkeitsdauer | Das Touristen- oder Geschäftsvisum hat i.d.R. eine dreimonatige Gültigkeit ab Ausstellungsdatum und ist für eine Ein- oder Durchreise gültig. Die Aufenthaltsdauer ist auf 30 Tage beschränkt. |
| Impfungen | Für die Einreise wird ein Impfpaß mit Nachweis der Gelbfieberimpfung benötigt. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. |
| Reisepaß/Visum | Reisehinweis vom Auswärtigen Amt: Die politische Situation in Guinea-Bissau ist fragil. Nach einem unblutigen Putsch im September 2003 fanden Ende März 2004 demokratische Parlamentswahlen statt. Im Oktober 2004 kam es zu gewalttätigen Demonstrationen unzufriedener Soldaten, bei denen 4 Menschen zu Tode kamen, darunter der Armeechef. Guinea-Bissau zählt zu den ärmsten Ländern der Welt, was zur besonders gründlichen Einhaltung der für diese Länder angemessenen Vorsichtsmaßnahmen aufruft. So sollten nur geringe Bargeldbeträge und möglichst keine Wertgegenstände am Körper mitgeführt und menschenleere Gegenden vor allem bei Dunkelheit gemieden werden. In Guinea-Bissau gibt es keine deutsche Auslandsvertretung. Zuständig ist die Deutsche Botschaft in Dakar im benachbarten Senegal. Für Notfälle unterhält die Botschaft Dakar ein Verbindungsbüro in Bissau (Edificio SITEC, Bairro de Ajuda/2a fase rua José Carlos Schwartz, Tel: (00245) –25 50 20, Fax: -25 50 21). |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß mindestens noch 6 Monate gültig sein, EU-Reisepässe müssen noch mind. 3 Monate über die Aufenthaltsdauer hinaus gültig sein.. |
| Transit | Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. |
| Unterlagen | Touristenvisum: (a) 2 Visumsanträge, gänzlich ausgefüllt und unterschrieben. (b) 2 Paßfotos. (c) Kopie Ihrer Reiseunterlagen. (d) Impfpaß mit Nachweis der Gelbfieberimpfung. Geschäftsvisum: (a)-(d). (e) Ein auf Firmenpapier mit Schreibmaschine verfasstes und an das Honorarkonsulat der Republik Guinea-Bissau, Visa Abteilung, (s. Adressen) gerichtetes Schreiben mit folgendem Inhalt: Art der auszuübenden geschäftlichen Tätigkeit, Name und Anschrift der zu besuchenden Geschäftspartner, Nachweis einer garantierten Rückreise und ausreichend Mittel für die Zeit des Aufenthaltes. Der Brief muß von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterschrieben sein welches nicht der Antragsteller ist. Der postalischen Antragstellung sollten ein adressierter und frankierter Rückumschlag und die Gebühren beigefügt werden. |
| Visagebühren | Deutschland, Österreich und die Schweiz Touristen- und Geschäftsvisum (einfache Einreise): 45 &Euro; plus 5 &Euro; für ein Einschreiben mit Rückantwort. |
| Visum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen Staatsbürger von Kuba und der ECOWAS-Länder. |