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sun4all Reiseführer: Kamerun


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Reisepaß/Visum


AntragstellungKonsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnträge an die Einwanderungsbehörde.
BearbeitungszeitPersönlich: sofort; postalisch: 2-3 Tage.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eigener Reisepaß.
Schweizer: Eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten bei der Einreise nach Kamerun von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden.
GültigkeitsdauerUnterschiedlich, s. Visagebühren.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
RegistrierungspflichtEine Registrierung ist bei einem Aufenthalt von über drei Monaten Pflicht.
Reisepaß/VisumRue 1822, Maison 117, Immeuble COGEFAR, Quartier Bastos, CM-Yaoundé
Postanschrift: BP 1169, CM-Yaoundé
Tel: 220 50 67. Fax: 220 93 86.
E-Mail: swissconsul@iccnet.cm
Konsularagentur in Douala.
Österreich unterhält keine diplomatische Vertretung in Kamerun. Zuständig ist die Botschaft in Lagos (s. Nigeria).
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise gültig sein.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, gültige Flugtickets vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen(a) Reisepaß, der noch mind. 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Paßfotos (3 Paßfotos in Deutschland). (d) Gelbfieber-Impfbescheinigung. (e) Buchungsbestätigung für Rück-/Weiterflug. (f) Zahlungsbeleg über die Visumgebühren. (g) Touristenvisum: Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (h) Besuchs-/Geschäftsvisum: Bei Familienbesuchen ein durch die entsprechende kamerunische Behörde amtlich bestätigter Wohnnachweis oder eine Bestätigung der Hotelreservierung; bei Geschäftsreisen ein bestätigtes Schreiben der Firma. (i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt werden.
VisaartenEinreisevisum. Die Reise muß innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung des Visums angetreten werden.
VisagebührenDeutschland
46 &Euro; (Aufenthalte bis 3 Monate), 92 &Euro; (Aufenthalte bis 6 Monate).

Österreich
50 &Euro; (Aufenthalte bis 3 Monate), 94 &Euro; (Aufenthalte bis 6 Monate), 185 &Euro; (Aufenthalte über 6 Monate).

Schweiz
Touristenvisum: 75 CHF (Aufenthalte bis 1 Monat)
Besuchs- und Geschäftsvisum: 75 CHF (Aufenthalte bis 3 Monate); 156 CHF (Aufenthalte bis 6 Monate).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Kongo (Republik), Mali, Nigeria, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen.




 
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