| Antragstellung | Konsularabteilung der Botschaft bzw. Konsulat (s. Adressen). |
| Aufenthaltsgenehmigung | Anträge an die Einwanderungsbehörde. |
| Bearbeitungszeit | Persönlich: sofort; postalisch: 2-3 Tage. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eigener Reisepaß. Schweizer: Eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten bei der Einreise nach Kamerun von einem Erwachsenen in Empfang genommen werden. |
| Gültigkeitsdauer | Unterschiedlich, s. Visagebühren. |
| Impfungen | Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. |
| Registrierungspflicht | Eine Registrierung ist bei einem Aufenthalt von über drei Monaten Pflicht. |
| Reisepaß/Visum | Rue 1822, Maison 117, Immeuble COGEFAR, Quartier Bastos, CM-Yaoundé Postanschrift: BP 1169, CM-Yaoundé Tel: 220 50 67. Fax: 220 93 86. E-Mail: swissconsul@iccnet.cm Konsularagentur in Douala. Österreich unterhält keine diplomatische Vertretung in Kamerun. Zuständig ist die Botschaft in Lagos (s. Nigeria). |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise gültig sein. |
| Transit | Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, gültige Flugtickets vorweisen können und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. |
| Unterlagen | (a) Reisepaß, der noch mind. 6 Monate gültig ist. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Paßfotos (3 Paßfotos in Deutschland). (d) Gelbfieber-Impfbescheinigung. (e) Buchungsbestätigung für Rück-/Weiterflug. (f) Zahlungsbeleg über die Visumgebühren. (g) Touristenvisum: Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (h) Besuchs-/Geschäftsvisum: Bei Familienbesuchen ein durch die entsprechende kamerunische Behörde amtlich bestätigter Wohnnachweis oder eine Bestätigung der Hotelreservierung; bei Geschäftsreisen ein bestätigtes Schreiben der Firma. (i) Ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag beigefügt werden. |
| Visaarten | Einreisevisum. Die Reise muß innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung des Visums angetreten werden. |
| Visagebühren | Deutschland 46 &Euro; (Aufenthalte bis 3 Monate), 92 &Euro; (Aufenthalte bis 6 Monate).
Österreich 50 &Euro; (Aufenthalte bis 3 Monate), 94 &Euro; (Aufenthalte bis 6 Monate), 185 &Euro; (Aufenthalte über 6 Monate).
Schweiz Touristenvisum: 75 CHF (Aufenthalte bis 1 Monat) Besuchs- und Geschäftsvisum: 75 CHF (Aufenthalte bis 3 Monate); 156 CHF (Aufenthalte bis 6 Monate). |
| Visum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Kongo (Republik), Mali, Nigeria, Tschad und der Zentralafrikanischen Republik für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. |