| Anmerkung | Aufgrund der anhaltenden militärischen Auseinandersetzungen in einigen Landesteilen wird von touristischen Reisen in die Demokratische Republik Kongo, vor allem in den Osten und Nordosten des Landes, abgeraten. Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern. Nähere Auskünfte erteilen die Botschaften (s. Adressen). |
| Antragstellung | Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). |
| Aufenthaltsgenehmigung | Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen). |
| Bearbeitungszeit | Anfragen an die konsularischen Vertretungen. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes unter 15 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung eines Kindes unter 15 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung eines Kindes unter 15 Jahren in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Alleinreisende Minderjährige bedürfen einer "autorisation parentale", der elterlichen schriftlichen Genehmigung und einer "prise en charge" durch die betreffende Fluglinie. Es gibt keine Besonderheiten bei der Begleitung durch nur ein Elternteil. |
| Gültigkeitsdauer | Ein- oder Mehrfachvisa für 1, 2, 3 und 6 Monate. Visa müssen innerhalb von 3 Monaten nach der Ausstellung verwendet werden. |
| Meldepflicht | Besucher müssen sich bei der Direction Générale de Migration (DGM) auch nach jedem Ortswechsel melden. |
| Reisepaß/Visum | 654 Boulevard Colonel Tshatshi, Commune de Gombe, BP 8724, CD-Kinshasa Tel/Fax: 894 68 00/01. E-Mail: vertretung@kin.rep.admin.ch |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 2 Monate gültig sein. |
| Transit | Transitreisende, die innerhalb von 48 Stunden weiterreisen, gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente besitzen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. |
| Unterlagen | (a) Reisepaß mit freien Seiten, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. (b) 1 Antragsformular. (c) 2 Paßfotos. (d) Gelbfieber-Impfbescheinigung sowie Gesundheitszeugnis, das bestätigt, daß der Antragsteller keine ansteckenden Krankheiten hat. (e) Weiter-/Rückreiseticket. (f) Polizeiliches Führungszeugnis bei Aufenthalten über 1 Monat. (g) Gebühr (Verrechnungsscheck oder Postanweisung). (h) Geschäftsvisum: Schreiben der eigenen Firma und des Geschäftspartners. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigefügt werden. Je nach Reisezweck können zusätzliche Unterlagen verlangt werden, für Verwandtenbesuche braucht man ein von den örtlichen Behörden genehmigtes Einladungsschreiben. |
| Visaarten | Transit-, Touristen- Geschäfts- und Sondervisum für ein- und mehrmalige Einreise. |
| Visagebühren | Auskünfte von der Botschaft. |
| Visum | Allgemein erforderlich. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Zimbabwe für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen. |