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sun4all Reiseführer: Kongo (Republik)


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Reisepaß/Visum


AntragstellungKonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die Direction de Sécurité d’Etat in Brazzaville.
BearbeitungszeitPersönlich: sofort; postalisch: 1-2 Wochen.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
GültigkeitsdauerJe nach Visaart unterschiedlich.
Reisepaß/VisumSicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt: Noch bis März 2003 kam es in der Region Pool zu Kämpfen zwischen Rebellen und Regierungstruppen. Die Sicherheitslage hat sich seither gebessert, ist aber immer noch angespannt. Für Reisen in die Region Pool und in den östlichen Teil der Region Bouenza ist eine Genehmigung der kongolesischen Armee erforderlich. Von Reisen in diese Gegenden wird abgeraten. Bestimmte Stadtteile in Brazzaville (Ouenze, Talangaï)und Pointe Noire (Randbezirke) sollten wegen der hohen Kriminalität vor allem nachts gemieden werden. Das Straßenverkehrsnetz ist – vor allem während der Regenzeit - in schlechtem Zustand, so dass es vermehrt zu Verkehrsunfällen kommt. Der Eisenbahnverkehr zwischen Pointe Noire und Brazzaville verkehrt zwar wieder durchgehend, aber unregelmäßig. Der schlechte Zustand der Gleise, Züge und mangelhafte Signalanlagen haben zu mehreren zum Teil katastrophalen Unfällen geführt. In Bahnhöfen kann es bei nächtlicher Ankunft der Züge zu Übergriffen auf Passagiere, vor allem auf Frauen, kommen. Die innerkongolesischen Flugverbindungen sind unzuverlässig, der technische Zustand der Flugzeuge entspricht nicht europäischem Standard. Es mangelt gelegentlich an Treibstoff, so dass Flüge ausfallen, sich stark verspäten oder unvorhergesehene Zwischenlandungen in Angola (Enklave Cabinda) zum Auftanken durchgeführt werden müssen. In Brazzaville gibt es keine deutsche Vertretung. Zuständig ist die deutsche Botschaft in Kinshasa. In Notfällen kann die französische Botschaft unter Tel. 00242/56 17 20 erreicht werden. In Pointe-Noire gibt es einen deutschen Honorarkonsul.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise gültig sein.
Unterlagen(a) Antragsformular. (b) 2 Paßfotos. (c) Reisepaß (mind. noch 6 Monate gültig). (d) Gebühr. (e) Rück- oder Weiterreiseticket und/oder Buchungsbestätigung des Hotels. (f) Für Geschäftsreisen zusätzlich ein Firmenschreiben mit Angaben über den Zweck der Reise. (g) Bei der Beantragung in Genf wird außerdem eine Gelbfieber-Impfbescheinigung sowie eine Aufenthaltsbewilligung für Nicht-Schweizer verlangt. Bei Antragstellung auf dem Postweg sollte ein frankierter Rückumschlag und ein Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
VisaartenTouristen-, Einreise- und Transitvisum.
VisagebührenUnterschiedlich je nach Visum und Aufenthaltsdauer. Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).

Deutschland und Österreich
Touristenvisum: 80 &Euro; (15 Tage gültig), 155 &Euro; (3 Monate gültig).

Schweiz
Touristenvisum: 80 CHF (15 Tage gültig), 120 CHF (3 Monate gültig).
VisumAllgemein erforderlich.




 
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