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sun4all Reiseführer: Lesotho


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Reisepaß/Visum


AnmerkungDa die Einreise über Südafrika erfolgt, müssen auch die dort herrschenden Einreisebestimmungen erfüllt werden.
AntragstellungKonsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungInformationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Ausreichende GeldmittelAusländer müssen bei der Einreise ausreichende Geldmittel nachweisen können.
Bearbeitungszeit7 Tage.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
EinreisebeschränkungenDie Regierung von Lesotho akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
Gültigkeitsdauer3 Monate (mehrmalige Einreise).
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/VisumDie Regierung von Lesotho akzeptiert keine Reisepässe, die von der palästinensischen Regierung ausgestellt wurden.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Paßfotos. (d) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise. (e) Zahlungsbeleg für die Gebühr. (f) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Umschlag beigelegt werden.
VisagebührenJe nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Informationen von den Konsulaten.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) und Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder (ausgenommen Staatsbürger von Fidschi, Ghana, Indien, Kamerun, Mosambik, Nigeria und Pakistan, die ein Visum benötigen);
(c) Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Norwegen, San Marino und USA.




 
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