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sun4all Reiseführer: Liberia


Welt > Afrika > Liberia > Reisepaß/Visum




Reisepaß/Visum


AntragstellungKonsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnträge vor der Einreise an das Außenministerium in Monrovia.
AusreiseerlaubnisMindestens 7 Tage vor der Ausreise müssen alle Ausländer, die sich 15 Tage und länger in Liberia aufgehalten haben, eine Ausreiseerlaubnis beim Immigrationsamt beantragen.
Bearbeitungszeit2 Tage.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gültigkeitsdauer3 Monate (Verlängerung im Land möglich), die Reise muß innerhalb von 60 Tagen nach der Ausstellung des Visums angetreten werden. Wer einen längeren Aufenthalt als 15 Tage plant, sollte sich innerhalb von 48 Std. nach der Einreise mit zwei Paßfotos beim Immigration Office, Broad Street, Monrovia melden.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
MeldepflichtAusländer, die sich länger als 15 Tage in Liberia aufhalten wollen, müssen sich innerhalb von 48 Std. nach ihrer Ankunft beim Immigrationsamt, Broad Street, Monrovia melden. Dazu sind 2 Lichtbilder nötig.
Reisepaß/Visumc/o Monrovia Breweries, U.N. Drive, Duala, Bushrod Island, LR-1000 Monrovia
Postanschrift: PO Box 437, LR-1000 Monrovia 10
Tel: 00874 763 96 45 87 (Satellit). Fax: 00874 763 96 45 88 (Satellit).
E-Mail: consulateswiss-liberia@gmx.net
Das Generalkonsulat liegt im Zuständigkeitsbereich der Schweizer Botschaft in Akkra (s. Ghana).
Die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland sowie das Generalkonsulat der Republik Österreich in Monrovia sind zur Zeit nicht besetzt. Zuständig sind die jeweiligen Vertretungen in Abidjan (s. Côte d’Ivoire).
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate gültig sein.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und gültige Weiterflugtickets vorweisen können, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen(a) Antragsformular (Original und 2 Kopien). (b) 2 Paßfotos (3 Paßfotos in der Schweiz). (c) Noch mindestens 6 Monate gültiger Reisepaß. (d) Geschäftsvisum: Firmenschreiben über Reisezweck und -dauer sowie eine Bestätigung, daß die Aufenthaltskosten von der Firma getragen werden.
Bei postalischer Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigefügt werden.
VisaartenTouristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
VisagebührenUnterschiedlich. Auskünfte von den Konsulaten.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von ECOWAS-Mitgliedsländern (Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Sierra Leone, Süd-Korea und Togo).




 
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