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Reisepaß/Visum
Antragstellung
Visaanträge müssen beim Volksbüro eingereicht werden (s.
Adressen
), unter Umständen persönlich. Deutsche Staatsbürger müssen ein Visum vorweisen, das beim Libyschen Volksbüro in Bonn ausgestellt wurde.
Ausreichende Geldmittel
Touristen und Geschäftsreisende müssen ausreichende Geldmittel für die Dauer ihres Aufenthaltes nachweisen (mindestens 500 US$).
Bearbeitungszeit
Ca. 2 Wochen.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Ein eigener Reisepaß für Kinder wird empfohlen.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Ein eigener Reisepaß für Kinder wird empfohlen.
Schweizer:
Eintragung eines Kindes bis zum 12. Lebensjahr in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Ein eigener Reisepaß für Kinder wird empfohlen.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreise- und Durchreisebeschränkungen
(a) Allen Nationalitäten, wenn sie über keine Übersetzung des Reisepasses in die arabische Sprache verfügen. (b) Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepaß israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert. (c) Frauen und Kinder von Staatsangehörigen der Arabischen Liga, die alleine reisen, wird die Einreise verweigert, ausgenommen, sie werden am Flughafen von ihrem Ehemann/Vater abgeholt oder sie verfügen über ein
No Objection Certificate (NOC),
das von der Libyschen Einwanderungsbehörde ausgestellt ist, und werden zusätzlich am Flughafen von den Verwandten abgeholt, die das
NOC
beantragt haben. (d) Staatsangehörigen der Arabischen Liga, wenn sie unter 18 Jahre alt sind und alleine reisen. (e) Staatsangehörigen von Libanon.
Gültigkeitsdauer
30 Tage.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Meldepflicht
Alle visumpflichtigen Reisende müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach der Einreise bei der Einwanderungsbehörde melden.
Reisepaß/Visum
(a) Allen Nationalitäten, wenn sie über keine Übersetzung des Reisepasses in die arabische Sprache verfügen. (b) Staatsbürgern von Israel sowie Personen, deren Reisepaß israelische Sichtvermerke enthält, werden Einreise und Transit verweigert. (c) Frauen und Kinder von Staatsangehörigen der Arabischen Liga, die alleine reisen, wird die Einreise verweigert, ausgenommen, sie werden am Flughafen von ihrem Ehemann/Vater abgeholt oder sie verfügen über ein
No Objection Certificate (NOC),
das von der Libyschen Einwanderungsbehörde ausgestellt ist, und werden zusätzlich am Flughafen von den Verwandten abgeholt, die das
NOC
beantragt haben. (d) Staatsangehörigen der Arabischen Liga, wenn sie unter 18 Jahre alt sind und alleine reisen. (e) Staatsangehörigen von Libanon.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. (
Anmerkung:
Die Paßdaten müssen ins Arabische übersetzt sein.)
Ausgenommen sind Staatsangehörige von Ägypten, Algerien, Bahrain, Jemen, Katar, Kuwait, Libyen, Marokko, Mauretanien, Oman, Saudi-Arabien, Tunesien und Vereinigte Arabische Emirate, die mit gültigem Personalausweis einreisen können.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige von Deutschland. Transitvisa werden jedoch für Deutsche derzeit nicht erteilt.
Unterlagen
(a) 2 Paßfotos. (b) Reisepaß, der mindestens noch 6 Monate gültig ist. Die persönlichen Daten müssen in einen Stempelvordruck mit Dienstsiegel der Paßstelle in arabischer Schrift eingetragen sein; die Übersetzung muß von einem öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzer angefertigt werden. (c) 2 Antragsformulare. (d) Genehmigung zur Ausstellung des Visums (von der Einwanderungsbehörde in Tripolis). (e) 2 Bescheinigungen des Reisebüros über bezahlten Hin- und Rückflug. (f) Gebühren. (g) Frankierter Rückumschlag (Einschreiben). (h) Geschäftsreisende sollten über eine Einladung einer libyschen Firma verfügen, die dann das Geschäftsvisum in Libyen beantragt, oder eine Bestätigung der Kostenübernahme ihres Unternehmens vorweisen.
Visaarten
Touristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Unterschiedlich. Auskünfte von den Konsulaten.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der unter
Reisepaß
aufgeführten Länder sowie Staatsbüger von Malta, Jordanien*, Sudan, Syrien* und USA.
* Müssen direkt aus Jordanien bzw. Syrien einreisen.
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