| Antragstellung | Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). |
| Bearbeitungszeit | Bei persönlicher Antragstellung sofort; 5 Werktage bei postalischer Beantragung. |
| Einreise mit Haustieren | Für die Einfuhr von Haustieren muß vor der Abreise eine Einfuhrgenehmigung beim Directeur du Service de l'Elevage et de la Pêche Maritime de la République Démocratique Malgache beantragt werden. Außerdem wird ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt des Herkunftslands benötigt, das das Tier genau beschreibt, seinen Besitzer aufweist und das bescheinigt, daß das Tier gesund ist und daß der Herkunftsort frei von Infektionskrankheiten ist. Für Hunde über 3 Monate und für Katzen über 6 Monate muß das Gesundheitszeugnis außerdem bescheinigen, daß das Tier mindestens 1 Monat und maximal 1 Jahr vor der Einreise und für Hunde über 6 Monate mindestens 3 Monate und maximal 3 Jahre vor der Einreise gegen Tollwut geimpft wurde. Die Tiere werden bei der Einreise untersucht. Die Auferlegung von Quarantäne ist möglich. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung von Kindern im Reisepaß miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis) oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eigener Reisepaß oder Eintragung von Kindern im Reisepaß miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis). Schweizer: Eigener Reisepaß oder Eintragung von Kindern im Reisepaß miteinreisender Eltern (ohne Lichtbilderfordernis). Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
| Einreisebeschränkungen | Reisepässe, die von palästinensischen Behörden ausgestellt wurden, werden von Madagaskar nicht anerkannt. |
| Gültigkeitsdauer | Visa sind ab dem Ausstellungsdatum 6 Monate gültig und berechtigen zu einem Aufenthalt von bis zu 90 Tagen, Verlängerung vor Ort um weitere 30 Tage möglich. |
| Impfungen | Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. |
| Reisepaß/Visum | Reisepässe, die von palästinensischen Behörden ausgestellt wurden, werden von Madagaskar nicht anerkannt. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. |
| Transit | Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Rück- oder Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. |
| Unterlagen | (a) Reisepaß, der noch mindestens 6 Monate gültig sein muß. (b) 1 Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Nachweis der bezahlten Rück- oder Weiterreise. (e) Geschäftsvisum: Empfehlungsschreiben. Der postalischen Antragstellung muß ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsnachweis der Gebühren beigefügt werden. |
| Visaarten | Geschäfts-, Touristen- und Transitvisum. |
| Visagebühren | Deutschland und Österreich Touristenvisum: 30 &Euro; (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen); 50 &Euro; (mehrmalige Einreise). Geschäftsvisum: 30 &Euro; (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen); 50 &Euro; (mehrmalige Einreise).
Schweiz Touristenvisum: 60 CHF (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen); 90 CHF (3 Einreisen, für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen). Geschäftsvisum: 60 CHF (einmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen); 90 CHF (3 Einreisen, für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen); 200 CHF (mehrmalige Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 1 Jahr). Die genannten Gebühren gelten bei Bezahlung in bar oder mit Postscheck-Einzahlungsschein. Die Gebühren können nur mit einem Postscheck oder in bar, nicht aber mit einem Bankscheck beglichen werden. Die sofortige Erstellung des Visums ist gegen Zahlung einer Expressgebühr von 10 CHF möglich. |
| Visum | Allgemein erforderlich. |