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sun4all Reiseführer: Mali


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Reisepaß/Visum


AntragstellungPersönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft in Deutschland und Österreich (s. Adressen). Nur persönlich bei der Botschaft in der Schweiz.
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die Botschaft.
BearbeitungszeitCa. 1 Tag, bei postalischer Antragsstellung 1-2 Wochen. Die Unterlagen sollten möglichst 3 Wochen vor Reiseantritt eingereicht werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Ein eigener Reisepaß für Kinder wird empfohlen.

Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Ein eigener Reisepaß für Kinder wird empfohlen.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum 16. Lebensjahr in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Ein eigener Reisepaß für Kinder wird empfohlen.

Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Kinder unter 18 Jahren, die ohne ihre Erziehungsberechtigten reisen, benötigen von diesen eine schriftliche Zustimmung.
Gültigkeitsdauer1 Monat. Die Aufenthaltsdauer kann kostenlos im Land verlängert werden (Einwanderungsbehörden in Bamako oder jede Polizeidienststelle).
ImpfungenStaatsangehörige aller Länder müssen bei der Einreise eine Gelbfieberimpfbescheinigung vorweisen, ansonsten kann die Einreise verweigert werden. Nähere Informationen im Kapitel Gesundheit.
Reisepaß/VisumSicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt: Die Sicherheitslage im Norden Malis wird durch bewaffnete, grenzüberschreitend operierende Gruppierungen erheblich gefährdet. Es besteht die Gefahr bewaffneter Überfälle auch auf Reisegruppen. Vor Reisen in die Gebiete nördlich des Niger-Flusses ab 15,5 Grad nördlicher Breite, mit Ausnahme der Stadt Timbuktu, wird gewarnt. 2003 wurden in Südalgerien entführte Reisende nach Mali verschleppt. Es gibt Hinweise, dass weitere Entführungen geplant sein könnten. Generell wird von Überlandautofahrten bei Dunkelheit wegen des hohen damit verbundenen Unfallrisikos und der Gefahr von Überfällen abgeraten. Im Innenstadtgebiet Bamakos sollte nach Einbruch der Dunkelheit auf Spaziergänge verzichtet werden.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein. Staatsangehörige folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen: Algerien, Benin, Burkina Faso, Côte d’Ivoire, Guinea, Kamerun, Marokko, Mauretanien, Niger, Senegal, Togo, Tschad und Tunesien.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen(a) 2 Antragsformulare (Deutschland, Österreich), 1 Antragsformular (Schweiz). (b) 2 Paßfotos (Deutschland, Österreich), 1 Paßfoto (Schweiz). (c) Gebühr (in bar). (d) Reisepaß (Original), der noch mindestens 6 Monate gültig ist, zur Beantragung in Deutschland und Österreich. Zur Beantragung in der Schweiz muß der Reisepaß noch gültig sein.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
VisaartenTouristen- und Geschäftsvisum.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Touristenvisum: 35 &Euro; (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat).
Geschäftsvisum: 35 &Euro;.

Schweiz
Touristenvisum: 50 CHF (für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat).
Geschäftsvisum: 50 CHF.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
(a) unter Reisepaß aufgeführte Länder;
(b) Gambia, Ghana, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Nigeria und Sierra Leone.




 
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