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sun4all Reiseführer: Mauritius


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Reisepaß/Visum


AntragstellungKonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft, die die Visaanträge an die Behörden in Mauritius weiterleiten (s. Adressen).
Aufenthaltsgenehmigungenwerden ausgestellt vom Passport and Immigration Office (Einwanderungsamt), 9-11 Lislet Geoffrey Street, Sterling House, MU-Port Louis (Tel: 210 93 12. Fax: 210 93 22). Eine Arbeitsgenehmigung ist erforderlich, falls eine Arbeit in Mauritius aufgenommen werden soll.
Ausreichende GeldmittelAusländer müssen über ausreichende Geldmittel (mindestens über 100 US $ pro Nacht) verfügen.
Bearbeitungszeit3-4 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere werden eine Einfuhrgenehmigung vom Ministerium für Landwirtschaft, Bodenschätze und Umwelt und ein Gesundheitszeugnis aus dem Herkunftsland benötigt. Die Quarantänepflicht für Hunde und Katzen beträgt 6 Monate und für Vögel 3 Wochen.
Anmerkung: Wirbellose sowie Hunde und Katzen, die aus Orten stammen, bei denen innerhalb eines Radius von 100 km Tollwutfälle aufgetreten sind, dürfen nicht nach Mauritius verbracht werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung in den elterlichen Reisepaß (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung in den elterlichen Reisepaß (ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild) oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen(a) Reisepässe, die von den Behörden folgender Länder und Gebiete ausgestellt wurden, werden von Mauritius nicht anerkannt: Bophuthatswana, Ciskei, Transkei und Venda, Taiwan (China) und Türkische Republik Nordzypern. Inhaber der genannten Reisepässe müssen beim Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. u.). (b) Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets, einer Hotelbuchung oder eines Einladungsschreibens sowie ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts sein.
GültigkeitTouristen- und Geschäftsvisum: 14 Tage. Verlängerungen können beim Einwanderungsamt vor Ort (Adresse s. u.) beantragt werden.
HinweisDie vorherige Ausstellung eines Visums ist im Fall einer beabsichtigten Arbeitsaufnahme oder Ausbildung notwendig.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/Visum(a) Reisepässe, die von den Behörden folgender Länder und Gebiete ausgestellt wurden, werden von Mauritius nicht anerkannt: Bophuthatswana, Ciskei, Transkei und Venda, Taiwan (China) und Türkische Republik Nordzypern. Inhaber der genannten Reisepässe müssen beim Passport and Immigration Office in Mauritius eine Einreisegenehmigung beantragen (Adresse s. u.). (b) Alle Reisenden müssen bei der Ankunft im Besitz gültiger Rück- bzw. Weiterreisetickets, einer Hotelbuchung oder eines Einladungsschreibens sowie ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts sein.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über die Ausreise hinaus gültig sein.
TransitVisumpflichtige Transitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und im Besitz gültiger Dokumente für die Weiterreise sind, erhalten bei der Einreise ein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die vor der Abreise ein Transitvisum beantragen müssen: Afgahnistan, Algerien, Irak, Iran, Jemen, Kongo (Dem. Rep.), Libyen, Nigeria und Sudan.
Unterlagen(a) 1 Antragsformular auf Englisch ausgefüllt, datiert und unterschrieben. (b) Gültiger Reisepaß (Kopie der relevanten Seiten). (c) 2 Paßfotos. (d) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel. (e) Buchungsbestätigung der Rück- oder Weiterreise. (f) Hotelbuchungsbestätigung. (g) ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.

Unterlagen für die Ausstellung des Visums am Flughafen:
(a) Gültiger Reisepaß. (b) Gültiges Rückflugticket. (c) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (d) Hotelbuchungsbestätigung. (e) ggf. Aufenthaltsgenehmigung oder Wiedereinreisevisum für Deutschland, Österreich oder die Schweiz.
VisaartenTouristen- und Geschäftsvisum.
VisagebührenEs werden keine Gebühren erhoben.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten und für einen geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen bei der Einreise eine "Entry Permit" erhalten:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) und Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder (ausgenommen sind Staatsbürger von Bangladesch, Fidschi, Indien, Kamerun, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka und Swasiland, die ein Visum benötigen);
(c) Bahrain, Hongkong (China), Israel, Japan, Katar, Kuwait, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, Oman, San Marino, Saudi-Arabien, Tunesien, Türkei, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate.
Anmerkung: Bei der Einreise am Sir Seewoosagur Ramgoolam International Airport erhalten
(a) Staatsbürger von Argentinien, Brasilien, Chile und Paraguay erhalten ein Visum für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(b) Staatsbürger von Korea (Süd) für einen Aufenthalt von bis zu 16 Tagen;
(c) [2] Staatsbürger der folgenden Länder für einen Aufenthalt von 2 Wochen (Verlängerung möglich): Albanien, Bulgarien, Estland, Fidschi, GUS, Komoren, Korea (Süd), Lettland, Litauen, Madagaskar, Polen, Rumänien, Slowakische Republik, Tschechische Republik und Ungarn.




 
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