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sun4all Reiseführer: Namibia


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Reisepaß/Visum


AntragstellungKonsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
Bearbeitungszeit14 Tage.
Einreise mit Haustieren
Für die Einfuhr von Hunden und Katzen gelten besondere Bestimmungen. Anträge hierfür sind bei der Botschaft von Namibia (s. Adressen) erhältlich.
Nagetiere und Vögel dürfen generell nicht eingeführt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines Elternteils bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines Elternteils bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild.
Schweizer: Eigener Reisepaß oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines Elternteils bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
GültigkeitsdauerTouristenvisum, Geschäftsvisum: 3 Monate. Eine Verlängerung (max. 90 Tage) ist möglich und sollte rechtzeitig beim "Ministry of Home Affairs", Independence Avenue/Ecke Casino Street, NA-Windhoek, beantragt werden.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/Visum26 Salk Street, SWABOU Building, 1st Floor, NA-Windhoek West
Postanschrift: PO Box 9298, NA-Eros/Windhoek
Tel: (061) 22 28 13. Fax: (061) 22 01 04.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Paßfotos. (d) Rückflugticket (Kopie). (e) Geschäftsvisum: ggf. Firmenschreiben. Bei postalischer Beantragung muß ein ausreichend frankierter Rückumschlag beigelegt werden.
VisagebührenAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben), die bei der Einreise eine "Entry Permit" erhalten:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Schweiz;
(b) Angola, Australien, Botswana, Brasilien, GUS, Island, Japan, Kanada, Kenia, Kuba, Lesotho, Liechtenstein, Malawi, Malaysia, Mosambik, Neuseeland, Norwegen, Sambia, Simbabwe, Singapur, Südafrika, Swasiland, Tansania und USA;
(c) Hongkong (China) und Macau (China) für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben), die bei der Einreise eine "Entry Permit" erhalten:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Griechenland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Schweiz;
(b) Angola, Australien, Botswana, Brasilien, GUS, Island, Japan, Kanada, Kenia, Kuba, Lesotho, Liechtenstein, Malawi, Malaysia, Mosambik, Neuseeland, Norwegen, Sambia, Simbabwe, Singapur, Südafrika, Swasiland, Tansania und USA;
(c) Hongkong (China) und Macau (China) für touristische Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.
VisumverlängerungEine Verlängerung des Visums kann beim Innenministerium in Windhoek (Tel: (061) 292 91 11) oder bei der zuständigen namibianischen Vertretung beantragt werden.




 
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