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sun4all Reiseführer: Sambia


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Reisepaß/Visum


AntragstellungKonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnträge für Aufenthalte über 90 Tage an den Chief Immigration Officer (CIO), Kent Building, 50300, ZM-Lusaka Tel: (01) 25 26 22, 25 26 59. Fax: (01) 25 17 25.
BearbeitungszeitPersönliche Beantragung 1 Tag, postalisch ca. 1 Woche.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis ab dem vollendeten 10. Lebensjahr mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahrin den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes bis zum vollendeten 16. Lebensjahr in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Sind die Kinder im elterlichen Reisepaß eingetragen, benötigen sie kein eigenes Visum.
GültigkeitsdauerDeutschland: Einfachvisum 3 Monate, Zweifachvisum/Mehrfachvisum 6 Monate.
Reisepaß/Visum260.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise einschließlich Sitzplatzreservierung verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Visum.
Unterlagen(a) 2 Antragsformulare. (b) 2 Paßfotos. (c) Reisepaß (mindestens noch 6 Monate gültig). (d) Gebühr. (e) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollte ein adressierter Freiumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
VisaartenTouristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.
VisagebührenTouristen-, Geschäfts-, Besuchs- und Transitvisum. Für Kinder ist das Visum kostenlos.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von:
(a) [1] Irland (Rep.), Malta und Zypern (Staatsangehörige aller anderen EU-Länder benötigen ein Visum) für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(b) Staatsbürger von Antigua & Barbuda, Bahamas, Barbaos, Belize, Botswana, Brunei, Dominica, Fidschi, Grenada, Guyana, Jamaika, Kanada, Kenia, Kiribati, Lesotho, Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Nauru, Rumänien, Salomonen, Samoa, Serbien und Montenegro, Seychellen, Simbabwe, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tansania, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uganda und Vanuatu;
(c) britische Touristen in einer Gruppe, die von einem sambischen Reiseveranstalter organisiert wird.




 
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