| Antragstellung | Konsularbteilung der Botschaft (s. Adressen). |
| Aufenthaltsgenehmigung | Anfragen an die konsularischen Vertretungen. |
| Bearbeitungszeit | Persönlich: 48 Std. (Expreßvisum sofort); postalisch: 1-2 Wochen. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
| Gültigkeitsdauer | 3 Monate ab Ausstellungsdatum für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat; Verlängerungen sind möglich. Weitere Informationen von der Botschaft (s. Adressen). |
| Impfungen | Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. |
| Reisepaß/Visum | Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß bei der Einreise gültig sein. |
| Transit | Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen, Rück- bzw. Weiterflugtickets und gültige Reisedokumente vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. |
| Unterlagen | (a) Gebühr. (b) 1 Paßfoto. (c) 1 Antragsformular. (d) Gültiger Reisepaß. (e) Firmenschreiben (für Geschäftsvisum) (f) Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden. |
| Visagebühren | Je nach Nationalität unterschiedlich. |
| Visum | Allgemein erforderlich. |