| Anmerkung | Die folgenden Angaben entsprechen der Lage vor dem Bürgerkrieg. Da die diplomatischen Vertretungen Somalias derzeit nicht besetzt sind, liegen keine aktuellen Angaben vor. |
| Antragstellung | Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). |
| Aufenthaltsgenehmigung | Anträge an die Botschaft. |
| Bearbeitungszeit | 1 Monat. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
| Gültigkeitsdauer | Unterschiedlich, Auskünfte erteilt die Botschaft. |
| Reisepaß/Visum | Postanschrift: PO Box 28832, SO-Nairobi Tel: (02) 44 84 34. Fax: (02) 44 84 39. Internet: www.so.undp.org Die Vertretungen der Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und der Schweiz sind z. Zt. geschlossen. Zuständig für Österreich ist die Botschaft in Addis Abeba (s. Äthiopien), für Deutschland und die Schweiz die Botschaften in Nairobi (s. Kenia). |
| Reisepass | Allgemein erforderlich. |
| Transit | Transitreisende, die gültige Dokumente für die Weiterreise vorweisen können, innerhalb von 24 Std. mit dem selben Flugzeug weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. |
| Unterlagen | (a) 3 Antragsformulare. (b) 3 Paßfotos. (c) Gebühr. (d) Einladungsschreiben der Firma in Somalia (für Geschäftsvisa). Der Antragstellung sollte ein Einschreiben-Freiumschlag beigelegt werden. |
| Visaarten | Touristen- und Geschäftsvisum. |
| Visagebühren | Von der Nationalität abhängig. |
| Visum | Allgemein erforderlich. |