| Anmerkung | Für den Besuch mancher Regionen des Sudan ist eine Sondergenehmigung erforderlich, die beim Passport and Immigration Office erhältlich ist. Anschrift: Ministry of Interior, Khartoum. Die Ausstellung dauert gewöhnlich fünf Tage. |
| Antragstellung | Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). |
| Aufenthaltsgenehmigung | Anfragen an die zuständige konsularische Vertretung. |
| Bearbeitungszeit | 3 Wochen. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
| Einreisebeschränkungen | Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise. |
| Gültigkeitsdauer | Normalerweise 3 Monate ab Ausstellung für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (Aufenthaltsdauer liegt im Ermessen der Einwanderungsbehörde). Transitvisum: 72 Std. Aufenthalt. Weitere Auskünfte von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen). |
| Impfungen | Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden. |
| Meldepflicht | Wer länger als 3 Tage bleibt, muß sich beim Alien Registration Office Khartum registrieren lassen (Aliens Registration Office, c/o Ministry of Interior, P.O. Box 288, Tel: 78 10 84. Fax: 794 11.). |
| Reisepaß/Visum | Die sudanesische Regierung verweigert Staatsbürgern von Israel sowie Inhabern von Reisepässen mit israelischen Sichtvermerken (gültig oder abgelaufen) die Ein- und Durchreise. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, Mindestgültigkeit bei der Einreise 6 Monate. |
| Unterlagen | (a) 2 Antragsformulare. (b) Reispaß, mindestens 6 Monate gültig. (c) 2 Paßfotos. (d) Gebühr. (e) Rückflugticket. (f) Nachweis über ausreichende Geldmittel. (g) Geschäftsvisum: Firmenschreiben oder Einladungsschreiben einer sudanesischen Firma. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden. |
| Visaarten | Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum. |
| Visagebühren | Deutschland Touristenvisum: 40 &Euro; (max. 1 Monat Aufenthalt); Transitvisum: 40 &Euro;; Expressvisum: 90 &Euro;; Geschäftsvisum: 45 &Euro; (einmalige Einreise, max. 1 Monat Aufenthalt); Multiple Entry: 90 &Euro; (mehrmalige Einreise, 3 Monate Aufenthalt). |
| Visum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige von Malaysia und von Syrien (mit Wohnsitz in Syrien) für Aufenthalte von bis zu 1 Monat. |