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Reisepaß/Visum
Anmerkung
Visagebühren ändern sich häufig, daher ist es ratsam, sich vor Antragstellung bei den zuständigen konsularischen Vertretungen zu erkundigen (s.
Adressen
).
Antragstellung
Konsulate bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen vor der Abreise an die konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Ausreichende Geldmittel
Unter Umständen werden ein Nachweis über ausreichende Geldmittel und Rück- bzw. Weiterreisetickets verlangt.
Bearbeitungszeit
Besuchervisum:
10 Tage;
Studien- und Arbeitsgenehmigungen:
ca. 6-12 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Für alle Tiere muß vor der Abreise eine Einfuhr- oder Transitgenehmigung beim
Director Veterinary Services
(Private Bag 138, Pretoria) beantragt werden, die am Tag der Einreise gültig ist. Für jedes Haustier wird zusätzlich ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bestätigt, daß das Tier aus einem Ort kommt, um den es in einem Radius von 25 km in den letzten 6 Monaten keinen Tollwutfall gab und, daß der Hund/ die Katze maximal 3 Jahre (für Katzen 1 Jahr) und mindestens 2 Monate vor der Einreise gegen Tollwut geimpft worden ist.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß und in Begleitung des Elternteils oder eigener Reisepaß (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben).
Österreicher:
Eigener Reisepaß (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben)oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß und in Begleitung des Elternteils .
Schweizer:
Eigener Reisepaß (sollte bei Reiseantritt mindestens 2 freie Seiten für Sichtvermerke haben) oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß und in Begleitung des Elternteils.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Reisepaß/Visum
225 Veale Street, Parc Nouveau, New Muckleneuk, ZA-0181 Pretoria
Postanschrift: PO Box 2508, Brooklyn Square, ZA-Pretoria 0075
Tel: (012) 452 06 60. Fax: (012) 346 66 05.
E-Mail:
vertretung@pre.rep.admin.ch
Generalkonsulat
in Kapstadt.
Konsulat
in Durban.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 30 Tage über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Reisepässe müssen mit einem aktuellen Lichtbild versehen sein und bei der Einreise mindestens noch eine freie Seite enthalten.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige bestimmter Länder benötigen jedoch immer ein Transitvisum.
Unterlagen
Touristen- und Geschäftsvisum:
(a) vollständig ausgefülltes Antragsformular BI-84. (b) Reisepaß mit mind. 1 leeren Seite, der noch mindestens 30 Tage über die geplante Ausreise hinaus gültig ist. (c) 1 Paßfoto (auf der Rückseite unterschrieben). (d) gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz (e) Ggf. Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. (f) Rück- oder Weiterreiseticket. (g) Gebühr in bar. (h) ggf. Gelbfieberimpfbescheinigung nach Aufenthalt in Infektionsgebieten. (i) Krankenversicherungsnachweis.
(j) Ggf. Firmenschreiben oder Einschreibungsnachweis an Universität.
Transitvisum:
(k) Visum für das Zielland.
Der postalischen Antragstellung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag beigelegt werden.
Visaarten
Besuchervisum (auch für Geschäftsreisen), Studien- und Arbeitsvisum (Langzeitvisum) und Transitvisum. Mit einem Besuchervisum darf man in Südafrika weder bezahlte noch unbezahlte Arbeit aufnehmen und auch nicht studieren.
Visagebühren
Deutsche, Österreicher und Schweizer brauchen für touristische und geschäftliche Aufenthalte kein Visum. Ab 90 Tagen gelten für die einzelnen Aufenthaltszwecke die angegebenen Gebühren.
Deutschland, Österreich
Besucher- und Transitvisum:
43 &Euro;.
Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung):
43 &Euro;.
Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung):
152 &Euro;.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Schweiz
Besucher- und Transitvisum:
65 CHF.
Studienerlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung):
65 CHF.
Arbeitserlaubnis (Aufenthaltsgenehmigung):
220 CHF.
Einige Nationalitäten erhalten das Visum kostenlos. Nähere Auskünfte erteilt die zuständige Botschaft.
Für Studien- und Arbeitserlaubnisse werden ggf. anfallende Telex-/Faxgebühren erhoben.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Urlaubs- oder Geschäftsreisen (nicht Studienreisen):
(a)
[1]
Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen und Slowenien), (Polen, Slowakische Republik, Ungarn und Zypern für Aufenthalte bis zu 30 Tagen) und Schweiz für Aufenthalte bis zu 90 Tagen;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Botswana, Brasilien, Britische Überseegebiete, Bulgarien, Chile, Ecuador, Island, Israel, Japan, Jamaika, Kanada, Liechtenstein, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Paraguay, San Marino, Singapur, St. Vincent & die Grenadinen, Taiwan, Uruguay, USA und Venezuela bis zu 90 Tagen;
(c) Antigua & Barbuda, Barbados, Belize, Benin, Bolivien, Costa Rica, Gabun, Guyana, Hongkong (China), Jordanien, Kap Verde, Korea (Süd), Lesotho, Macau (China), Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Namibia, Peru, Sambia, Seychellen, Swasiland, Thailand und Türkei bis zu 30 Tagen.
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