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sun4all Reiseführer: Swasiland


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Reisepaß/Visum


AntragstellungZuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnträge an das Immigration Office in Mbabane oder die Botschaft in Brüssel (s. Adressen).
Ausreichende GeldmittelAlle Ausländer müssen während des Aufenthalts über ausreichende Geldmittel verfügen.
BearbeitungszeitIn der Regel erfolgt die Ausstellung am selben Tag, kann jedoch in Ausnahmefällen bis zu 3 Wochen dauern. Postalische Beantragung dauert jeweils einige Tage länger.
Einreise mit Haustieren
Auskünfte zu den Einfuhrgenehmigungen für Haustiere erteilt der State Veterinarian, Customs House, Fraser Street, Johannesburg, South Africa oder Veterinary Services, P.O.Box 162, Mbabane, Swaziland.
Einreise mit KindernAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
GültigkeitsdauerEinfachvisa und Mehrfachvisa sind 3 Monate ab Ausstellung gültig. Wer sich länger als 6 Monate im Land aufhalten möchte, sollte beim Immigration Office in Swasiland eine vorläufige Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Unterlagen(a) Antragsformular. (b) Gebühr. (c) Reisepaß (muß noch mindestens 6 Monate über Ausstellungsdatum hinaus gültig sein). (d) 2 Paßfotos (nur bei Beantragung in Brüssel erforderlich).
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und die Visagebühren in bar beigefügt werden.
VisaartenEinfachvisum zur einmaligen Einreise, Mehrfachvisum zur mehrfachen Einreise innerhalb von 3 oder 6 Monaten. Mehrfachvisa werden nur in Ausnahmefällen ausgestellt.
VisagebührenDeutschland, Österreich, Schweiz
Gebühren in Brüssel für Deutschland und die Schweiz und in Kopenhagen für Österreich:
10 &Euro; (Einfachvisum), 20 &Euro; (Mehrfachvisum).

Schweiz
Gebühren in Zürich: 30 CHF (Einfachvisum), 30 CHF (Mehrfachvisum).
Die Gebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) (ein kostenloses Visum bei der Einreise erhalten EU-Staatsbürger von Belgien, Dänemark, Griechenland, Irland (Rep.), Luxemburg, Niederlande und Portugal) und Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder (ausgenommen Staatsangehörige von Antigua & Barbuda, Bangladesch, Belize, Brunei, Dominica, Indien, Kamerun, Kiribati, Malediven, Mauritius, Mosambik, Nigeria, Pakistan, Sri Lanka, Saint Kitts-Nevis, Saint Lucia, Saint Vincent und die Grenadinen, Tuvalu und Vanuatu, die ein Visum benötigen);
(c) Australien, Island, Israel, Japan, Korea (Süd), Norwegen, San Marino, Taiwan, Türkei, Uruguay und USA.




 
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