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sun4all Reiseführer: Togo


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Reisepaß/Visum


AntragstellungZuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnträge sind in Togo zu stellen.
Bearbeitungszeitpersönlich: 2-3 Stunden; postalisch: 1 Woche (Bonn).
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Kinder benötigen ein eigenes Visum, auch wenn sie im elterlichen Reisepaß eingetragen sind.
Achtung: Kinder unter 15 Jahren, die alleine reisen oder in Begleitung von Erwachsenen, die nicht ihre Eltern/Erziehungsberechtigten sind, müssen über einen eigenen Reisepaß verfügen.
GültigkeitsdauerEinreisevisa werden entweder für 1 oder 3 Monate ausgestellt.
ImpfungenEine Impfbescheinigung gegen Gelbfieber wird von allen Reisenden verlangt, die über ein Jahr alt sind. Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/VisumBoulevard de la République, TG-Lomé
Postanschrift: PO Box 1175, TG-Lomé
Tel: 221 23 70, 221 23 38. Fax: 222 18 88.
E-Mail: amballtogo@cafe.tg
Österreich und die Schweiz unterhalten keine diplomatischen Vertretungen in Togo. Für Österreich ist die Botschaft in Abidjan (s. Côte d’Ivoire) und für die Schweiz die Botschaft in Accra (s. Ghana) zuständig.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß während des Aufenthalts gültig sein.
Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Guinea, Mali, Niger, Senegal, Tschad und Zentralafrikanische Republik.
Unterlagen(a) 1 Antragsformular. (b) 2 Paßfotos. (c) Gebühr. (d) Reisepaß mit einer Gültigkeit von mind. 6 Monaten. (e) Gelbfieber-Impfbescheinigung. Empfohlene zusätzliche Dokumente: (f) Nachweis ausreichender Geldmittel. (g) Ggf. Arbeitsvertrag. (h) Polizeiliches Führungszeugnis. (i) Krankenversicherungsnachweis. (j) Nachweis der Unterkunft. (k) Geschäftsvisum: Firmenschreiben.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühren beigelegt werden.
VisaartenEinreisevisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Visum: 30 &Euro; (Aufenthalt bis zu 30 Tagen);
Visum: 50 &Euro; (Aufenthalt bis zu 90 Tagen).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender ECOWAS-Länder: Benin, Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gambia, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Kap Verde, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal und Sierra Leone.




 
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