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sun4all Reiseführer: Tschad


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Reisepaß/Visum


AntragstellungKonsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit1 Woche.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
GültigkeitsdauerMaximal 3 Monate.
Meldepflicht1 Woche.
Reisen außerhalb der HauptstadtFür Reisen außerhalb der Hauptstadt sind für alle Präfekturen Genehmigungen (Authorisation de circuler) vom Innenministerium des Tschad erforderlich, die bei der Einreise am Flughafen beantragt werden können, jedoch nicht in jedem Fall ausgestellt werden. Bei Einreise auf dem Landweg muß die Genehmigung bereits zusammen mit dem Visum beantragt werden.
Reisepaß/VisumCoopération Suisse, Quartier Sabangali, B.P. 1102, TD-N'Djaména.
Tel: (00235) 51 73 14, Fax: (02235) 51 74 16
E-Mail: ndjamena@sdc.net
ReisepassAllgemein erforderlich, muß bei der Einreise gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können: Côte d'Ivoire, Kamerun, Kongo (Rep.), Madagascar, Niger, Senegal und Zentralafrikanische Republik.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 48 Std. das Land mit demselben oder nächsten Flugzeug wieder verlassen, benötigen kein Transitvisum, sofern sie ein bestätigtes Flugticket und gültige Reisedokumente für das Zielland vorlegen können und den Transitraum nicht verlassen.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) 3 Paßfotos. (c) 3 Antragsformulare. (d) Empfehlungsschreiben. (e) Reisedokumente und Geldmittelnachweis. (f) Gebühr.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Gebühren beigelegt werden.
VisaartenTouristenvisum.
Visagebühren50 &Euro;.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger von Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gabun, Kamerun, Kongo (Rep.), Mauretanien, Niger, Nigeria, Senegal, Togo und Zentralafrikanische Republik für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.




 
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