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sun4all Reiseführer: Tunesien


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Reisepaß/Visum


AnmerkungStaatsbürger von Australien und Südafrika erhalten das Visum bei der Einreise am Flughafen. Auskünfte über die maximale Aufenthaltsdauer für Staatsbürger dieser Länder erteilt die zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
AntragstellungKonsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit3 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Für Haustiere wird ein amtliches Gesundheitszeugnis des Herkunftslandes benötigt, das bescheinigt, daß am Herkunftsort innerhalb der letzten 6 Wochen vor der Abreise keine ansteckenden Tierkrankheiten vorkamen. Katzen und Hunde benötigen zusätzlich ein Tollwutimpfzertifikat, das mindestens 1 Monat und maximal 6 Monate vor der Abreise ausgestellt wurde.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung im elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepaß. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Österreicher: Eigener Reisepaß oder Eintragung im elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepaß. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eigener Reisepaß oder Eintragung im elterlichen Reisepaß eines begleitenden Elternteils mit Lichtbild des Kindes oder eigener Reisepaß. Die Vorlage eines Kinderausweises oder eigenen Reisepasses wird jedoch empfohlen.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige sollten eine beglaubigte Vollmacht der/des Sorgeberechtigten mit sich führen.
GültigkeitsdauerTouristenvisum: Bis zu 3 Monate. Transitvisum: 2 Tage.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
Reisepaß/VisumImmeuble Stramica, Lot 11.02.02 A/UD, TN-Les Berges du Lac
Postanschrift: BP 56, TN-1053 Les Berges du Lac
Tel: (071) 96 29 97. Fax: (071) 96 57 96.
E-Mail: vertretung@tun.rep.admin.ch
ReisepassAllgemein erforderlich, muß während des Aufenthalts gültig sein.
[1] Deutsche, österreichische und schweizer Staatsbürger, sowie Staatsbürger anderer EU-Länder (außer Dänemark, Estland, Großbritannien, Irland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Schweden, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) können im Rahmen einer Pauschalreise (unter Vorlage von Hin- und Rückflugtickets sowie Hotelvouchers für die Dauer des Aufenthalts) auch mit gültigem Personalausweis einreisen.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 48 Std. (Staatsangehörige von Libanon und Syrien innerhalb von 24 Std.) weiterreisen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder, die immer ein Transitvisum benötigen: Bolivien, Brasilien, China (VR), Ghana, Iran, Israel, Kolumbien, Neuseeland, Peru, Philippinen, Singapur und Sri Lanka.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß und Kopien der ersten fünf Seiten des Reisepasses. (b) 2 Antragsformulare. (c) 2 Paßfotos. (d) Gebühr (Postanweisung). (e) Reisebestätigung.
Bei postalischer Antragstellung ist ein frankierter, adressierter Rückumschlag (Einschreiben) beizulegen.
VisaartenTouristen- und Transitvisum.
VisagebührenAuskünfte erteilen die zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) [2] Bundesrepublik Deutschland (max. Aufenthalt von 4 Monaten), Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Tschechische Republik und Zypern), (Griechenland für Aufenthalte von bis zu 1 Monat) und Schweiz;
(b) Algerien (unbegrenzter Aufenthalt), Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahrain, Barbados, Belize, Bosnien-Herzegowina, Brunei, Bulgarien (bis zu 2 Monaten), Chile, Côte d’Ivoire, Dominikanische Republik, Fidschi, Gambia, Grenada, Guinea, Island, Japan, Kanada, Katar, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Libyen, Liechtenstein, Malaysia, Mali, Marokko (unbegrenzter Aufenthalt), Mauretanien, Mauritius, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Niger, Norwegen, Oman, Rumänien, Salomonen, San Marino, Saudi-Arabien, Senegal, Serbien und Montenegro, Seychellen, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Türkei, USA (bis zu 4 Monaten), Vereinigte Arabische Emirate und Vatikanstadt.
(c) Alle Nationalitäten ausschließlich im Rahmen einer Pauschalreise, ausgenommen sind Staatsangehörige der folgenden Länder: Bolivien, Brasilien, China, Ghana, Iran, Israel, Kolumbien, Neuseeland, Peru, Philippinen, Singapur und Sri Lanka.




 
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