| Anmerkung | Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen. |
| Antragstellung | Der Antrag kann persönlich oder per Post bei der zuständigen konsularischen Vertretung eingereicht werden (s. Adressen). Für Touristen, die über den Flughafen Zvartnots (Eriwan) einreisen, ist eine Visaantragstellung per Internet möglich (E-Visa). Bezüglich Einzelheiten siehe Homepage des armenischen Außenministeriums: www.armeniaforeignministry.am. |
| Aufenthaltsverlängerung | Verlängerungen des Visums sind bei der Behörde für Pass- und Meldewesen (OVIR, Pass- und Visa-Abteilung des Ministeriums für Innere Angelegenheiten, Visa-Behörde, Maschtoz Str. 13A, Tel.: (+374) (0)1 52 14 56) möglich. Der Prozess ist sehr zeitaufwendig und erfordert armenische oder russische Sprachkenntnisse (hohe Gebühren). |
| Bearbeitungszeit | 7-10 Tage. Bei postalischer Antragstellung müssen zusätzlich 4 Tage für den Postweg berücksichtigt werden. Das Visum sollte möglichst frühzeitig beantragt werden, weil mit einer langen Bearbeitungszeit zu rechnen ist. Allerdings sollten alle Unterlagen nicht früher als einen Monat vor der Einreise bei der Botschaft eingegangen sein |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß. Österreicher: Eigener Reisepaß. Schweizer: Eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Achtung: Reisen Kinder nur mit einem Elternteil, so empfiehlt es sich, die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung des anderen Elternteils mit sich zu führen. Alleinreisende Minderjährige benötigen die schriftliche notariell beglaubigte Einwilligungserklärung beider Elternteile. |
| Gültigkeitsdauer | Touristenvisum: 21 Tage. Geschäftsvisum: gültig für die Dauer der Einladung, maximal 3 Monate. Transitvisum: bis 72 Stunden. |
| Reisepaß/Visum | Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt: Von nicht unbedingt erforderlichen Reisen in die Grenzgebiete zu Aserbaidschan (besonders im nordöstlichen Abschnitt) in der Nähe zu Berg-Karabach wird abgeraten. Dort kommt es noch vereinzelt zu Auseinandersetzungen oder Schusswechseln. Vom Befahren des Abschnitts Baghanis-Voskepar-Kirants der alten Straße Nojemberjan - Idshewan wird dringend abgeraten. In Teilen der Grenzgebiete besteht Minengefahr. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß bei der Ausreise noch 5 Monate gültig sein. |
| Unterlagen | (a) 1 Paßfoto. (b) Reisepaß (soll mindestens noch 6 Monate gültig sein und über eine leere Seite verfügen). (c) Ausgefülltes Antragsformular. (d) Abgestempelter Originaleinzahlungsbeleg des Überweisungsformulars oder Scheck. (e) Besuchervisum: eine persönliche Einladung, die vom Innenministerium der Republik Armenien bestätigt wurde, ist hilfreich, jedoch nicht unbedingt erforderlich. (f) Geschäfts- und Mehrfachvisum: Einladungsschreiben von einer staatlichen Stelle oder vom armenischen Geschäftspartner, das vom Ministerium für auswärtige Angelegenheiten der Republik Armenien bestätigt wurde. Bei postalischer Beantragung sollte ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden. Bei Erteilung eines Einreisevisums per Post wird zusätzlich eine Gebühr von ca. 8 &Euro; erhoben. |
| Visaarten | Touristenvisum (berechtigt zur einmaligen Ein- und Ausreise und wird für jeden Reisenden einzeln ausgestellt), Besuchervisum (Privatreisen), Geschäftsvisum, Transitvisum, keine Gruppenvisa. |
| Visagebühren | Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Informationen sind von den Botschaften erhältlich. |
| Visum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der Russischen Föderation und der anderen Mitgliedsstaaten der GUS sowie Kuba, Korea (Nord) und Serbien und Montenegro. |
| Visum bei der Einreise | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der Russischen Föderation und der anderen Mitgliedsstaaten der GUS sowie Kuba, Korea (Nord) und Serbien und Montenegro. |