| Anmerkung | Aufgrund kurzfristiger Änderungen ist es ratsam, sich direkt bei der Botschaft nach den aktuellen Bestimmungen zu erkundigen. |
| Antragstellung | Zuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). |
| Bearbeitungszeit | In der Regel 7-10 Werktage; 2-3 Tage für Expreßausstellung. |
| Einreise mit Kindern | Deutsche: Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild. Empfohlen wird jedoch die Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder ein eigener Reisepaß. Österreicher: Eintragung in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Schweizer: Eintragung in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. |
| Meldepflicht | In der Regel 7-10 Werktage; 2-3 Tage für Expreßausstellung. |
| Reisepaß/Visum | 994. |
| Reisepass | Allgemein erforderlich, muß während des Aufenthalts gültig sein. |
| Unterlagen | (a) 2 Paßfotos. (b) Gültiger Reisepaß (Original). (c) 1 ausgefülltes Antragsformular. (d) Zahlungsbeleg der Gebühr (nur Banküberweisung). (e) Touristenvisum: Buchungsbestätigung des aserbaidschanischen Reisebüros. (f) Privatvisum: Original einer offiziellen Einladung, ausgestellt in der zuständigen Abteilung des Innenministeriums der Aserbaidschanischen Republik. (g) Geschäftsvisum: Für die Visumbewilligung im Außenministerium der aserbaidschanischen Republik stellt der Geschäftspartner einen Antrag im Außenministerium in Baku. Bei postalischer Antragstellung sollte ein frankierter Einschreiben-Rückumschlag beigefügt werden. Bei persönlicher Antragstellung empfiehlt sich eine vorherige Terminvereinbarung mit der Konsularabteilung. |
| Visaarten | Touristenvisum (nur mit Buchungsbestätigung eines aserbaidschanischen Reisebüros); Geschäftsvisum (nur mit Genehmigung des aserbaidschanischen Außenministeriums, die vom Geschäftspartner in Baku beantragt werden muß); Privatvisum (nur mit Einladung/Original ausgestellt vom Innenministerium in Aserbaidschan); Transitvisum (gültige Einreisepapiere für das Zielland sowie ein Rück- bzw. Weiterflugticket werden benötigt). Erfolgt die Ein- und/oder Ausreise über Moskau, so ist jeweils zusätzlich ein russisches Transitvisum erforderlich (s. Russische Föderation). |
| Visagebühren | Deutschland und Schweiz Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum: einmalig 40 Euro; zweimalig 80 Euro Transitvisum: einmalig 20 Euro; zweimalig 40 Euro. In der Regel gebührenfrei für Kinder unter 16 Jahren, sofern sie keinen eigenen Reisepaß haben. Bei Expreßausstellung innerhalb von 72 Std. verdoppeln sich die Visagebühren. Alle konsularischen Gebühren werden in Euro erhoben und können nur per Banküberweisung, nicht aber in bar und nicht mit einem Scheck bezahlt werden.
Österreich Geschäfts-/ Privat-/Touristenvisum: einmalig 40 US$; zweimalig 80 US$ Transitvisum: einmalig 20 US$; zweimalig 40 US$. In der Regel gebührenfrei für Kinder unter 16 Jahren, sofern sie keinen eigenen Reisepaß haben. Bei Expreßausstellung innerhalb von 72 Std. verdoppeln sich die Visagebühren. |
| Visum | Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der GUS (außer Armenien) sowie türkische Staatsbürger (Aufenthalte von bis zu 3 Monaten). |
| Visum bei der Einreise | Einreisenden Ausländern, in deren Ursprungsland keine aserbaidschanische Botschaft existiert, kann bei der von der Konsularabteilung des Außenministeriums am Flughafen eingerichteten Visastelle ein Visum für 7 Tage, Geschäftsleuten mit Einladung ein Visum bis zu 3 Monaten erteilt werden. Dieser Reiseservice kann bis auf weiteres in Ausnahmefällen auch von deutschen, schweizer, niederländischen, luxemburgischen und türkischen Staatsangehörigen genutzt werden. |