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Anmerkung
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Antragstellung
Postalisch oder persönlich bei der Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
Ab 3-7 Tage, für ein mehrmaliges Visum 15-45 Tage.
Einreise mit Kindern
Allgemein erforderlich, muß bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Gültigkeitsdauer
Transitvisum:
3 Tage ab Ausstellungsdatum; andere Visaarten unterschiedlich s.o.
HIV-Test
Reisende, die einen Aufenthalt von über einem Monat planen, müssen sich auf AIDS testen lassen.
Meldepflicht
Besucher, die sich länger als 3 Tage in Georgien aufhalten, sind verpflichtet, sich innerhalb von 3 Tagen nach ihrer Ankunft beim Ministerium für innere Angelegenheiten registrieren zu lassen.
Reisepaß/Visum
Sicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt:
Es wird dringend von Reisen in die folgenden Landesteile Georgiens abgeraten: Abchasien: Die Autonome Republik Abchasien in Nordwest-Georgien steht seit 1992 nicht mehr unter dem Einfluss der georgischen Regierung. Abchasien ist grundsätzlich für den internationalen Reiseverkehr gesperrt; eine Einreise ist weder über die russische Nordgrenze noch über die Demarkationslinie entlang des Inguri-Flusses möglich. Die Sicherheitslage in diesem Landesteil ist prekär, es kommt immer wieder zu Anschlägen und bewaffneten Auseinandersetzungen. In mehreren Teilen des Landes liegen teils nicht gekennzeichnete Minenfelder. Westmegrelien (Hauptorte Sugdidi und Dsalendschicha): Hier besteht aufgrund der hohen Zahl von Vertriebenen aus Abchasien und der damit verbundenen sozialen Spannungen sowie der Nähe des Konfliktgebiets ein erhöhtes Risiko von gewaltsamen Übergriffen auf Ausländer. Region von Tzchinwali (‘Süd-Ossetien’): Auch dieser Landesteil hat sich von Georgien losgesagt. Die Region liegt damit ebenso wie Abchasien nicht im Einflussbereich der Georgischen Regierung. Die Sicherheit von Reisenden ist nicht gewährleistet. Es kommt immer wieder zu Auseinandersetzungen mit Schießereien. Pankisi-Tal sowie Grenzregionen zur Russischen Föderation (russische Republiken Inguschetien, Tschetschenien und Dagestan): Das Pankisi-Tal gilt als Aufenthaltsort bewaffneter Gruppen. Es leben dort u.a. mehrere tausend tschetschenische Flüchtlinge. Nach mehreren Sicherheitsoperationen seit August 2002 haben die georgischen Sicherheitskräfte die weitgehende Kontrolle zumindest über den besiedelten, unteren Teil des Tals wiedererlangt. Dennoch bleibt aufgrund von Bewegungen bewaffneter Gruppen in und aus den Wäldern des oberen Tales ein nicht kalkulierbares Risiko für Reisen in das gesamte Pankisi-Tal. Im Laufe des Jahres 2002 wurden mehrmals Bombenabwürfe an verschiedenen Stellen in der Nähe der russischen Grenze beobachtet. Besondere Verhaltensmaßnahmen müssen getroffen werden für: Swanetien: Hier besteht ein hohes Risiko bewaffneter Raubüberfälle. Dieses Risiko wird von einzelnen Reiseagenturen nicht hinreichend ernst genommen. Deshalb sollte man sich in seinen Reiseplanungen nur auf langjährig erfahrene, bekanntere Unternehmen möglichst unter deutscher Leitung verlassen, die mit diesem Risiko verantwortungsvoll umzugehen wissen. Insbesondere sollten nach Swanetien keine Wertsachen, nur das nötigste Bargeld und möglichst Reisedokumente nur in Kopie mitgenommen werden.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß bei Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Unterlagen
(a) Antrag. (b) 1 Paßfoto. (c) Gültiger Reisepaß (Original, bei Reisegruppen auch Kopie). (d) Gebühr (bar, Scheck oder Überweisung mit Zahlungsbeleg). (e)
Touristenvisum:
Buchungsbestätigung. (f)
Gruppenvisum:
Namensliste mit Geburtsdaten, Paßnummer und Nationalität der Teilnehmer der Reisegruppe. (g)
Mehrmaliges Visum:
Einladung einer juristischen Person in Georgien (Geschäftsreisen) bzw. amtlich bestätigte Einladung (Privatreisen).
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Freiumschlag beigefügt werden.
Visaarten
Privat-, Geschäfts- und Transitvisum zur einmaligen und zweimaligen Einreise.
Visagebühren
Deutschland und Österreich
Einmaligesvisum:
12 &Euro; (Aufenthalt bis 1 Monat), 36 &Euro; (Aufenthalt bis 3 Monate), 12 &Euro; Einreisevisum.
Zweimaligesvisum:
18 &Euro; (Aufenthalt bis 1 Monat), 54 &Euro; (Aufenthalt bis 3 Monate), 18 &Euro; Einreisevisum.
Mehrmaliges Visum:
120 &Euro; (Aufenthalt bis 1 Jahr).
Transitvisum:
6 &Euro; (einmaliger Transit), 12 &Euro; (zweimaliger Transit).
Gruppenvisum:
(Guppenreise ab 10 Personen)
Aufenthalt bis 1 Monat: 12 &Euro; pro Person für eine einmalige Einreise, 18 &Euro; pro Person für eine zweimalige Einreise.
Aufenthalt bis 3 Monate: 36 &Euro; pro Person für eine einmalige Einreise, 54 &Euro; pro Person für eine zweimalige Einreise.
Liste der Gruppe mit Paßangaben ( Name, Vorname, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit, Nr. und Gültigkeit des Passes ) und mit den Anträgen (ohne Pässe)
Schweiz
Privat- und Geschäftsvisum:
72 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 2 Wochen), 108 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 2 Wochen), 90 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Monat), 135 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 1 Monat), 126 CHF (einmalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten), 189 CHF (zweimalige Einreise, Aufenthalt bis zu 3 Monaten).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder: Armenien, Aserbaidschan, Belarus, Kasachstan, Kirgisistan, Moldawien, Tadschikistan, Ukraine und Usbekistan.
Visum bei der Einreise
Ein Visum ist bei der Ankunft an den folgenden Übergängen erhältlich: Flughafen von Tiflis, Flughafen in Batumi, Grenzübergangsstellen ‚Rote Brücke’ (aus Aserbaidschan), Sadachlo (aus Armenien) und Poti-Hafen. Die Gebühr beträgt für Deutsche 10 US$ und je nach Nationalität zwischen 10-200 US$, Wartezeiten sind je nach Andrang nicht ausgeschlossen. Am Flughafen erteilte Visa gelten für Aufenthalte von maximal einem Monat und nur für eine Einreise. Bei Einreise auf dem Landweg über die Türkei können Visa bei den georgischen Konsulaten in Istanbul (Tel. (+90) (0212) 244 26 26) oder Trabzon (Tel. (+90) (0462) 326 22 26) beantragt werden. Eine Visaerteilung an den Grenzübergängen Sarpi und Wale ist nach wie vor -nicht- möglich, außer für türkische Staatsangehörige. Eine Einreise auf dem Landweg über Russland ist selbst mit gültigem georgischen Einreisevisum nicht möglich.
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