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Reisepaß/Visum
Anmerkung
Die Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
Antragstellung
Persönlich oder postalisch beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
7 Tage bis 4 Wochen, Expreßausstellung innerhalb von 24 Stunden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild bis zum 15. Lebensjahr oder Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Eintragung eines Kindes mit Lichtbild in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Für Kinder mit eigenem Ausweis muß ein gesonderter Visumantrag gestellt werden.
Impfungen
Informationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel
Gesundheit
entnommen werden.
Meldepflicht
Bei Aufenthalten von mehr als 3 Tagen müssen sich alle Ausländer innerhalb von 3 Tagen bei der
UMP
(
Behörde für Pass- und Visaangelegenheiten
) registriert werden. Zu beachten ist hierbei, daß sich Reisende an jedem Ort Kasachstans registrieren lassen müssen. Eine Registrierung nur am Ankunftsort genügt nicht. Wenn es sich um eine Dienstreise handelt, so wird der Paß durch den kasachischen Geschäftspartner, der im Sichtvermerk als „aufnehmende Person/Firma in Kasachstan“ verzeichnet ist, registriert. Der Geschäftspartner haftet für den weiteren Aufenthalt auf dem Territorium Kasachstans bis zur Ausreise; bei Privatreise, werden die Besucher bei den Behörden des Innenministeriums von der einladenden Person registriert; bei touristischen Aufenthalten können sich Reisende in Hotels, die berechtigt sind, ausländische Staatsbürger zu registrieren, registrieren lassen. Information über Registrierungsbefugnisse des jeweiligen Hotels erhalten Sie bei der Hotelverwaltung;
Reisepaß/Visum
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß bei der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Transit
Ein Transitvisum ist bei der Einreise erhältlich, wenn gültige Weiterreisedokumente vorgelegt werden können.
Unterlagen
Generell: (a) Reisepaß (Original), muß bei der Antragstellung noch mind. 6 Monate nach der geplanten Ausreise gültig sein. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßfoto. (d) Gebühr (Verrechnungsscheck oder Banküberweisung).
Bei postalischer Antragstellung sollte ein adressierter Briefumschlag (Einschreiben) beigefügt werden.
Touristenvisum:
Wird bei Flug-und Hotelbuchung vom Reisebüro beantragt. Name und Adresse des Reisebüros/Veranstalters/Hotels, genaues Ein- und Ausreisedatum, Angaben über Name und Nationalität des Reisenden, die vorgesehene Reiseroute, den Grenzübergang sowie das/die Transportmittel
oder
Einladung aus Kasachstan (nicht nötig bei einem Visum, das zur einmaligen Einreise berechtigt.
Geschäftsvisum:
Ggf. Einladung des kasachischen Geschäftspartners und offizielle Bestätigung des Außenministeriums in Almaty.
Besuchervisum:
Einladung der Freunde bzw. Angehörigen in Kasachstan, die von den Miliz-OWIR-Behörden bestätigt wurde, ist nicht mehr erforderlich, wenn die Visa bei einer kasachischen Auslandsvertretung beantragt werden.
Transitvisum:
Fahrkarte und Visum für das Zielland.
Für
Daueraufenthalte
und für
Arbeitsgenehmigungen
muß ein HIV-Test abgelegt werden.
Visaarten
Transitvisum (zur Durchreise mit Bahn/Pkw/Flugzeug), Touristenvisum, Dauervisum (nur für Geschäfts- und Dienstreisen, berechtigen zur mehrmaligen Ein- und Ausreise, gilt für 1 Jahr) und Besuchervisum (für Privatreisen).
Visagebühren
Je nach Nationalität unterschiedlich. Weitere Informationen sind von den Botschaften und Konsulaten erhältlich.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder:
(a)
[2]
Slowenien.
(b) GUS (mit Ausnahme von Staatsbürgern von Turkmenistan, die ein Visum benötigen) für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen;
(c) Mongolei (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen);
(d) Türkei für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen.
(e) Bosnien-Herzegowina, Kroatien, Mazedonien (Ehem. Jug. Rep.) und Serbien & Montenegro.
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