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sun4all Reiseführer: Mongolei


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Reisepaß/Visum


Anmerkung(a) Touristenvisa für 30 Tage Aufenthalt und Transitvisa für 7 Tage Aufenthalt sind direkt bei Ankunft erhältlich im Flughafen von Ulan Bator oder bei Anreise mit der Bahn an einem der beiden Grenzübergänge, Zamyn Uud im Süden und Sukhbaatar im Norden. Für die Visaausstellung werden zwei Paßfotos und ein gültiger Reisepaß benötigt. Die Gebühr beträgt 50 US$. (b) Personen, die sich über 30 Tage im Land aufhalten möchten, müssen sich innerhalb von 7 Tagen nach Einreise bei der örtlichen Polizeidienststelle registrieren lassen.
AntragstellungKonsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungAnfragen an die Botschaft (s. Adressen).
BearbeitungszeitTouristenvisum: ca. 7-14 Tage. Transitvisum: 1 Woche. Expreßausstellung: max. 3 Tage nach Eingang der Unterlagen.
EinreiseDie Ein- bzw. Ausreise ist für Ausländer nur möglich über: den internationalen Flughafen von Ulan Bator (Buyant Ukhaa), per Zug von Russland aus in Sukhbaatar und von China aus in Zamyn Uud, mit dem Auto von Russland aus in Altanbulag. Bei Einreise mit dem Auto muß in der Regel eine Kaution hinterlegt werden, deren Höhe sich nach dem Wert des Fahrzeugs richtet.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
GültigkeitsdauerDas Einreisevisum berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat. Ein Visum für private Besuchsreisen hat eine Gültigkeit von 1 Monat, ein Visum für Dienst- und Geschäftsreisen hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
MeldepflichtDas Einreisevisum berechtigt zu einem Aufenthalt von 1 Monat. Ein Visum für private Besuchsreisen hat eine Gültigkeit von 1 Monat, ein Visum für Dienst- und Geschäftsreisen hat eine Gültigkeit von 3 Monaten.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Unterlagen(a) Antragsformular. (b) Reisepaß, der noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein muß. (c) 1 Paßfoto. (d) Gebühr (in bar oder Verrechungsscheck). (e) Einladungsschreiben der Firma bzw. des Reiseveranstalters.
Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden.
VisaartenBesucher-, Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
VisagebührenDeutschland
Touristenvisum: 30 &Euro; (einmalige Einreise); 60 &Euro; (zweimalige Einreise).
Transitvisum: 25 &Euro; (einmalige Durchreise); 50 &Euro; (zweimalige Durchreise).
Bei Expreßausstellung wird ein Zuschlag in Höhe von 70 &Euro; erhoben.

Österreich
Touristenvisum: 30 &Euro; (einmalige Einreise); 60 &Euro; (zweimalige Einreise).
Mehrfachvisum: 70 &Euro; (3 Monate gültig), 80 &Euro; (6 Monate gültig), 100 &Euro; (1 Jahr gültig).
Transitvisum: 25 &Euro; (einmalige Durchreise); 30 &Euro; (zweimalige Durchreise); 40 &Euro; (mehrmalige Durchreise).
Bei Expreßausstellung werden jeweils doppelte Gebühren berechnet.

Schweiz
Touristenvisum: 50 CHF (einmalige Einreise); 100 CHF (zweimalige Einreise).
Transitvisum: 50 CHF (einmalige Durchreise); 100 CHF (zweimalige Durchreise).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) GUS (außer: Russische Federation und Ukraine) und USA für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;
(b) Israel, Kuba, Malaysia für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen;
(c) Hongkong (China) und Singapur für Aufenthalte von bis zu 14 Tagen;
(d) Philippinen für von bis zu 21 Tagen.




 
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