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sun4all Reiseführer: Usbekistan


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Reisepaß/Visum


AnmerkungDie Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
AntragstellungBotschaft der Republik Usbekistan oder Konsulat in Frankfurt. Visa sollten unbedingt vor der Abreise beantragt werden.
AufenthaltsgenehmigungWer sich vorübergehend in Usbekistan niederlassen möchte, muß sich u. U. einem HIV-Test unterziehen.
Bearbeitungszeit2 Tage. Ca. 1 Woche auf postalischem Weg.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
GültigkeitsdauerTransitvisum: bis 72 Std; Touristen- und Geschäftsvisum: 1 Woche, 2 Wochen oder 1 Monat. Touristenvisa berechtigen normalerweise zur einmaligen Einreise, Geschäftsvisa zur mehrmaligen Einreise (Verlängerung möglich).
MeldepflichtBesucher müssen sich bei der Ankunft bei der örtlichen Polizei melden, wenn sie privat untergebracht sind, oder sich durch das Hotel registrieren lassen.
Reisepaß/VisumUsmon Nosyr Street, Tupik 1/4, UZ-700 070 Taschkent
Postanschrift: P.O. Box 5770, Glavpotchtamt, UZ-700 000 Taschkent
Tel: (071) 120 67 38/39/40. Fax: (071) 120 62 59.
E-Mail: vertretung@tas.rep.admin.ch
Die diplomatische Vertretung Österreichs erfolgt durch die Botschaft in Moskau (s. Russische Föderation).
ReisepassDie Einreisebestimmungen können sich kurzfristig ändern, deshalb ist es ratsam, sich rechtzeitig direkt bei den konsularischen Vertretungen zu erkundigen.
TransitTransitreisende, die im internationalen Flughafen Taschkent ankommen, und die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
UnterlagenTouristenvisum: (a) Reisepaß mit mindestens einer leeren Seite für den Visumsstempel. (b) 1 Paßfoto. (c) Antragsformular. (d) Gebühr (Scheck, Überweisung). (e) Geschäftsvisum: Einladung einer juristischen Person aus Usbekistan (muß vom usbekischen Auswärtigen Amt nicht mehr bestätigt werden).
Antragstellung per Fax oder auf dem Postweg ist ebenfalls möglich (in Wien nur persönliche Beantragung). Der postalischen Beantragung sollten ein frankierter Rückumschlag und der Zahlungsbeleg über die Visumgebühr beigefügt werden.
VisaartenTouristen-, Besuchs-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Touristenvisum:
60 &Euro; (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 &Euro; (einmalig, bis 15 Tage);
80 &Euro; (ein- und mehrmalig, bis 30 Tage);
Geschäftsvisum:
60
&Euro; (einmalig, für Aufenthalte von bis zu 7 Tagen);
70 &Euro; (einmalig, bis 15 Tage);
80 &Euro; (einmalig, bis 30 Tage);
100 &Euro; (einmalig, bis 3 Monate);
140 &Euro; (einmalig, bis 6 Monate);
180 &Euro; (einmalig, bis 1 Jahr).
170 &Euro; (mehrmalig, für Aufenthalte von bis zu 6 Monaten);
270 &Euro; (mehrmalig, 1 Jahr).
Gruppenvisum: 15 &Euro; pro Gruppenmitglied (bis 15 Tage); 25 &Euro; pro Gruppenmitglied (bis 30 Tage).
Die Preise richten sich nach den jeweiligen Wechselkursen, genauere Angaben von den zuständigen konsularischen Vertretungen (s. Adressen).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen Staatsangehörige der GUS (mit Ausnahme von Kirgisistan, Tadschikistan und Turkmenistan, die ein Visum benötigen).




 
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