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sun4all Reiseführer: Cook-Inseln


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Reisepaß/Visum


[2] Geschäftsreisende erhalten bei der Einreise ein Visum, das zu einem Aufenthalt von bis zu 21 Tagen berechtigt.
AufenthaltsgenehmigungAnfragen vor der Einreise an den Principal Immigration Officer, Department of Immigration, PO Box 105, Rarotonga. Tel: 2 93 47. Fax: 2 12 47. (E-Mail: tutai@immigration.gov.ck; Internet: www.mfai.gov.ck)
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß. Empfohlen wird das Mitführen eines Kinderausweises oder Reisepasses.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich. Der Reisepaß muß ab der Ausreise noch mindestens 6 Monate gültig sein.
Visum[1] Touristen: Für Aufenthalte von bis zu 31 Tagen werden bei der Ankunft Visa gebührenfrei ausgestellt. Dafür werden folgende Unterlagen benötigt: (a) Weiter- bzw. Rückflugtickets. (b) Nachweis der Hotelbuchung. (c) Ausreichende Geldmittel für die Dauer des Aufenthalts. Besucher, die die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllen, benötigen ein Einreisevisum, das vor der Abreise bei den Einwanderungsbehörden der Cook-Inseln beantragt werden sollte (Adresse s. u.). Besucher, die sich länger als 31 Tage auf den Cook-Inseln aufhalten möchten, müssen 14 Tage vor Ablauf des Aufenthaltes ein Visum bei den Einwanderungsbehörden beantragen (Adresse s. Aufenthaltsgenehmigung). Das Visum kann um maximal 6 Monate gebührenpflichtig verlängert werden: Verlängerungen um bis zu 1-3 Monate 75 NZ$, um bis zu 4-6 Monate 120 NZ$. Kinder bis zu 15 Jahren sind von den Gebühren befreit, müssen jedoch bei der Einwanderungsbehörde gemeldet sein.




 
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