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sun4all Reiseführer: Französisch-Polynesien


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Reisepaß/Visum


AnmerkungDa sich die Einreisebestimmungen häufig ändern, sollte man sich vor Antritt der Reise nach den aktuellen Bestimmungen erkundigen. Auskünfte erteilen die französischen konsularischen Vertretungen (Adressen s. Frankreich).
Ausreichende GeldmittelAusländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Haustieren
Haustiere dürfen nicht nach Französisch-Polynesien verbracht werden. Der Transit ist erlaubt, wenn das Tier auf dem Flughafen bleibt.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis oder Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich) oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Kinderausweis oder eigener Reisepaß oder Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich).
Schweizer: Eigener Reisepaß oder Eintragung im Reisepaß eines begleitenden Elternteils (Lichtbild nicht erforderlich).
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
ImpfungenInformationen zu internationalen Impfbescheinigungen, die für die Einreise erforderlich sind, können dem Kapitel Gesundheit entnommen werden.
ReisepaßAllgemein erforderlich, muß bei der Ausreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
TransitTransitreisende, die über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, den Flughafen nicht verlassen und mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, benötigen kein Transitvisum, ausgenommen sind Staatsbürger von Jemen, die in jedem Fall ein Visum benötigen und Staatsbürger einiger Länder, die innerhalb von 3 Stunden in ein anderes Land weiterfliegen müssen (Auskünfte erteilen die französischen konsularischen Vertretungen (Adressen s. Frankreich).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Frankreich für unbegrenzte Aufenthalte, Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat) und die Schweiz für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(b) Andorra, Australien, Brasilien, Bulgarien, Hongkong (China), Island, Liechtenstein, Macau (China), Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten;
(c) Argentinien, Bolivien, Brunei, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Malaysia, Mexico, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Singapur, Uruguay und USA für einen Aufenthalt von bis zu 1 Monat.




 
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