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sun4all Reiseführer: Neuseeland


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Reisepaß/Visum


AntragstellungBesucher-, Studenten- und Arbeitsvisum: Botschaft in Berlin (s. Adressen). Transitvisum: High Commission in London (s. Adressen).
AufenthaltsgenehmigungInformationen von der Botschaft (s. Adressen) oder vom neuseeländischen Immigration Service (Internet: www.immigration.govt.nz).
Ausreichende GeldmittelAlle Besucher müssen über ausreichende Geldmittel für die Aufenthaltsdauer sowie über gültige Weiter- bzw. Rückreisedokumente verfügen.
BearbeitungszeitAnfragen an die High Commission in London (s. Adressen). In Berlin dauert die Bearbeitung ca. 5 Wochen, in Genf dauert die Bearbeitung ca. 2 Wochen.
Einreise mit Haustieren
Haustiere aus Deutschland, Österreich und der Schweiz müssen sich während der letzten 6 Monate in einem der genannten Länder aufgehalten haben, dürfen während der letzten 60 Tagen vor der Einreise nicht in einer offiziellen Quarantänestelle gewesen sein, dürfen nicht über 42 Tage trächtig sein und müssen bei der Einreise mindestens 9 Monate alt sein. Vor der Abreise muß eine Genehmigung vom Ministerium in Neuseeland beantragt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis bis 16 J. oder Eintragung in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils bis 16 J. Ein eigener Reisepaß mit Lichtbild wird jedoch empfohlen.
Österreicher: Eintragung in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils. Ein eigener Reisepaß mit Lichtbild wird jedoch empfohlen.
Schweizer: Eintragung in den Reisepaß eines mitreisenden Elternteils. Ein eigener Reisepaß mit Lichtbild wird jedoch empfohlen.
Anmerkung: Bei Visumpflicht benötigen Kinder entweder ein eigenes Visum oder müssen im Visum eines Elternteils eingetragen sein.
Achtung: Alleinreisende oder nur in Begleitung eines Sorgeberechtigten reisende Minderjährige unter 16 Jahren müssen auf Befragen nachweisen können, daß die (sonstigen) Sorgeberechtigten mit der Reise des Kindes einverstanden sind. Dieser Nachweis ist in Form einer entsprechenden Erklärung (zweckmäßigerweise in englischer Sprache) mitzuführen.
EinreisebeschränkungenInhabern von Reisedokumenten folgender Länder wird die Ein- und Durchreise in Neuseeland verweigert: Türkische Republik Nordzypern, Taiwan (China) (akzeptiert werden nur Pässe, deren Nummern mit M, MFA oder X beginnen), Tonga ("Protected Person Passport"), "World Service Authority" und "Maori Kingdom of Teteti Islands", Serbien und Montenegro (Sammelpässe) und Slowenien (Sammelpässe), ehemalige UdSSR, Belarus (Pässe ohne Mehrfachausreisestempel), Somalia, Kuwait ("Article 17"-Pässe), Islamic Emirate of Afghanistan sowie United Nations Transitional Administration for Timor Leste (UNTAET).
GültigkeitsdauerTouristenvisum: in der Regel 3 Monate, maximal 9 Monate. Transitvisum: 24 Std.
Reisepaß/VisumInhabern von Reisedokumenten folgender Länder wird die Ein- und Durchreise in Neuseeland verweigert: Türkische Republik Nordzypern, Taiwan (China) (akzeptiert werden nur Pässe, deren Nummern mit M, MFA oder X beginnen), Tonga ("Protected Person Passport"), "World Service Authority" und "Maori Kingdom of Teteti Islands", Serbien und Montenegro (Sammelpässe) und Slowenien (Sammelpässe), ehemalige UdSSR, Belarus (Pässe ohne Mehrfachausreisestempel), Somalia, Kuwait ("Article 17"-Pässe), Islamic Emirate of Afghanistan sowie United Nations Transitional Administration for Timor Leste (UNTAET).
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 24 Stunden mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger mancher Länder sind hiervon ausgenommen, sie müssen ein 24-Std.-Transitvisum beantragen. Nähere Angaben erteilt die High Commission in London (s. Adressen).
Unterlagen(a) Antragsformular. (b) 1 Paßfoto. (c) Reisepaß (Original), der mindestens 3 Monate über den geplanten Aufenthalt hinaus gültig sein muß. (d) Gebühr. (e) Ausreichend frankierter und adressierter Umschlag (Einschreiben). (f) Firmenschreiben oder Schreiben des Sponsors bei Geschäftsbesuchen. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel (1000 NS$ pro Person pro Monat; 400 NS$ pro Person pro Monat, falls die Unterkunft schon bezahlt worden ist). (h) Rück- oder Weiterflugticket.
Zusätzlich müssen visumpflichtige Nationalitäten, die eine Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben, eine schriftliche Bestätigung des Arbeitgebers oder der Universität einreichen, daß der Betreffende an seinen Arbeits- bzw. Studienplatz zurückkehren wird.
VisagebührenDeutschland
Deutsche Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muß ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum:
65 &Euro; (für Deutsche und für alle Nationalitäten, mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Österreich, die in bar bezahlen);
70 &Euro; (von Österreich aus mit Scheck).
Studenten- und Arbeitsvisum:
110 &Euro; (für Deutsche und für alle Nationalitäten, mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Österreich, die in bar bezahlen;
115 &Euro; (von Österreich aus mit Scheck).

Österreich
Österreichische Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muß ein Besuchervisum beantragt werden. Österreichische Staatsbürger zahlen keine Visagebühren, müssen allerdings 6 Internationale Postcoupons (erhältlich bei Postämtern) einem an sie selbst adressierten A4 oder A5 Rückumschlag dem Reisepass und den erforderlichen Unterlagen beilegen. Alle anderen Nationalitäten mit gültiger Aufenthaltsgenehmigung für Österreich bezahlen für ein
Besuchervisum: 65 &Euro;;
Studenten- und Arbeitsvisum: 110 &Euro;.

Schweiz
Schweizer Staatsbürger brauchen für einen Aufenthalt bis zu 3 Monaten kein Visum. Für längere Aufenthalte muß ein Besuchervisum beantragt werden.
Besuchervisum: 100 CHF.
Studenten- und Arbeitsvisum: 167 CHF.

Staatsangehörige einiger Länder erhalten bestimmte Visa kostenlos. Einzelheiten von der Botschaft in Berlin oder der High Commission in London (s. Adressen).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für einen touristischen oder geschäftlichen Aufenthalt von maximal 3 Monaten (sofern nicht anders angegeben):
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Polen, Slowakische Republik und Zypern ), (Staatsbürger von Großbritannien, die nachweisen können, daß sie ihren dauerhaften Wohnsitz dort haben, erhalten bei der Einreise eine Visitor’s Permit für einen Aufenthalt von 6 Monaten; portugiesische Staatsbürger müssen ihren dauerhaften Wohnsitz in Portugal haben) und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bahrain, Brasilien, Brunei, Chile, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Mexiko, Monaco, Norwegen, Oman, San Marino, Saudi-Arabien, Singapur, Südafrika, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Vereinigte Arabische Emirate.




 
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