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sun4all Reiseführer: Vanuatu


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Reisepaß/Visum


Anmerkung[2] Ein Visum wird für 30 Tage ab der Einreise gewährt und kann bis auf 4 Monate verlängert werden. Zum Teil verweigern Fluggesellschaften den Transport von Passagieren nach Vanuatu, die einen Rück- oder Weiterflugschein nicht vorweisen können.
AntragstellungVanuatu verfügt über kein Netz von Auslandsvertretungen; zuständig ist die Botschaft in Canberra (s. Adressen Australien).
Ausreichende GeldmittelAusländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gültigkeitsdauer30 Tage innerhalb von 6 Monaten nach der Ausstellung. Visa können in Vanuatu verlängert werden.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 4 Monate über die Dauer des Aufenthaltes hinaus gültig sein.
TransitTransitreisende, die mit dem selben Flugzeug weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen(a) Paßfoto. (b) Gültiger Reisepaß. (c) Nachweis ausreichender Geldmittel für die Dauer des Aufenthaltes oder Firmenschreiben.
VisaartenTransit- und Besuchsvisum (für Touristen- und Geschäftsreisen).
VisagebührenJe nach Nationalität unterschiedlich.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die das Visum bei der Einreise für touristische Aufenthalte von maximal 30 Tagen erhalten, sofern sie gültige Dokumente für die Rück- bzw. Weiterreise sowie ausreichende Geldmittel nachweisen können:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Slowakische Republik, Slowenien, Tschechische Republik und Ungarn) und Schweiz;
(b) Commonwealth-Länder (außer Mosambik);
(c) Britische Überseegebiete;
(d) Brasilien, Chile, China (VR), Japan, Korea (Süd), Kuba, Kuwait, Marokko, Mexiko, Norwegen, Peru, Philippinen, Polen, Russische Föderation, Taiwan (China), Thailand, Tunesien, USA, Vereinigte Arabische Emirate und Vatikanstadt.




 
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