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sun4all Reiseführer: Belarus


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Reisepaß/Visum


AnmerkungDa sich Einreisebestimmungen häufig kurzfristig ändern, sollte man sich vor der Abreise bei der zuständigen Botschaft erkundigen.
AntragstellungPersönlich oder postalisch bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Bearbeitungszeit5-7 Werktage. Expreßausstellung: 2 Werktage.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die in Begleitung der Eltern nach Belarus reisen, müssen in die elterlichen Pässe eingetragen sein (Lichtbild erwünscht, sofern Platz dafür vorgesehen). Reisen Kinder allein, benötigen sie einen eigenen Reisepaß.
Österreicher: Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die in Begleitung der Eltern nach Belarus reisen, müssen in die elterlichen Pässe eingetragen sein (Lichtbild erwünscht, sofern Platz dafür vorgesehen). Reisen Kinder allein, benötigen sie einen eigenen Reisepaß.
Schweizer: Kinder bis zum vollendeten 15. Lebensjahr, die in Begleitung der Eltern nach Belarus reisen, müssen in die elterlichen Pässe eingetragen sein (Lichtbild erwünscht, sofern Platz dafür vorgesehen). Reisen Kinder allein, benötigen sie einen eigenen Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern. Für mitreisende Kinder, die im Reisepaß einer erwachsenen Begleitperson eingetragen sind, muß ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden.
GültigkeitMaximal 1 Jahr. Die Gültigkeit hängt von der Dauer des Aufenthaltes und von der Gültigkeit des Reisepasses ab (z. B. können Visa nicht über die Gültigkeit des Passes hinaus ausgestellt werden). Eine Verlängerung ist nur für Diplomaten möglich. Touristen müssen einen neuen Antrag an das Innenministerium stellen.
KrankenversicherungspflichtBei Reisen nach Weißrussland besteht für Ausländer Krankenversicherungspflicht. Policen ausländischer Krankenversicherungsgesellschaften werden nur anerkannt, wenn sie folgende Kriterien erfüllen: Gültigkeit in Weißrussland für die gesamte Aufenthaltsdauer des Reisenden und Deckungsbetrag von mindestens 5.000 &Euro;. Die Vorlage dieser Voraussetzungen muß aus der Versicherungspolice ersichtlich sein oder aus einem separaten Schreiben der Versicherungsgesellschaft hervorgehen. Oft verlangen die weißrussischen Behörden eine Übersetzung der Unterlagen ins Russische. Die Weißrussische Botschaft in Deutschland hält ein Merkblatt zur Visabeantragung sowie eine Liste mit akzeptierten deutschen Versicherungsunternehmen bereit. Die Pflichtkrankenversicherung kann auch bei Einreise an den Grenzübergängen bei einer lizenzierten weißrussischen Versicherungsgesellschaft abgeschlossen werden. Der Versicherungsbeitrag beläuft sich auf ca. 0,5 US$ pro Aufenthaltstag.
MeldepflichtVon allen Ausländern, die sich länger als 3 Werktage in Weißrussland aufhalten, wird eine Registrierung bei der Ausländerbehörde verlangt. Normalerweise wird die Registrierung von dem Hotel, in dem der Reisende untergebracht ist, vorgenommen. Bei Privatunterkunft muß der Reisende die Registrierung innerhalb von drei Werktagen selbst vornehmen. Hierzu werden benötigt: 2 Paßbilder, 1 Kopie der wichtigsten Seiten des Reisepasses und des Visums, 1 Antrag der einladenden Organisation mit Stempel und Unterschrift, 2 bei der Ausländerbehörde auszufüllende Formulare (nur auf russisch erhältlich) und eine Bankbescheinigung über die Einzahlung der zu entrichtenden Gebühren (Erfassungsgebühr sowie festgelegte Tagessätze). Die Registrierung kann üblicherweise innerhalb eines Tages erledigt werden.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der Mongolei sowie von Serbien und Montenegro, die mit einem Personalausweis einreisen können.
TransitAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) GUS (augenommen Staatsbürger von Turkmenistan, die ein Visum benötigen);
(b) Kuba, Malaysia, Mongolei und Serbien und Montenegro, für touristische Aufenthalte bis max. 30 Tage, sofern sie ihren dauerhaften Wohnsitz in ihrem Land haben und über gültige Rückreisetickets verfügen.
UnterlagenEinfaches Visum: (a) Gültiger Reisepaß (Original). (b) Paßfoto. (c) Antragsformular (Für mitreisende Kinder, die im Reisepaß einer erwachsenen Begleitperson eingetragen sind, muß ein eigenes Antragsformular ausgefüllt werden). (d) Gebühr (Einzahlungsbeleg bei der Botschaft in Deutschland und in bar bei der Botschaft in Österreich). (e) Beglaubigte Einladung einer juristischen Person in Belarus (Geschäfts- und Besuchsreisen mit einer Gültigkeitsdauer über 30 Tagen)/Angabe der Kontakadresse (Geschäfts- und Besuchsreisen mit einer Gültigkeitsdauer unter 30 Tagen) bzw. amtlich bestätigte Einladung einer Privatperson (Privatreisen).
Touristenvisum: (a) Voucher eines lizenzierten belorussischen Reisebüros unter Angabe der Referenznummer der Hotelbuchung in Belarus. (b) 1 Antragsformular pro Person. (c) 1 Paßfoto pro Person. (d) Reisepaß in Kopie für Reisegruppen, jedoch Reisepaß im Original, wenn mehrere Einzelpersonen zusammen als Touristen reisen.
Gruppenvisum (für Touristengruppen ab 10 Personen): (a) Reisepässe, eine Liste in zweifacher Ausführung mit Angaben über Namen und Vornamen der Teilnehmer, Geschlecht, Geburtsdaten, Paßnummern und Nationalität. (b) Von einer Bank bestätigter Einzahlungsbeleg über entrichtete Bearbeitungsgebühr (Deutschland), Gebühr in bar (Österreich).
Transitvisum: (a) Gültige Einreisedokumente (Visum, falls erforderlich) für das Zielland. (b) Antragsformular. (c) Paßfoto. (d) Gültiger Reisepaß. (e) Gebühr in bar.
Bei postalischer Antragstellung sollte in jedem Fall ein frankierter Rückumschlag beigefügt werden.
Mehrfachvisum/Dauervisum: Anträge und Unterlagen müssen von Ministerien, der heimischen Firma bzw. der Niederlassung in Belarus beim Außenministerium in Minsk eingereicht werden (Ul. K. Marxa 37, 220 030 Minsk. Tel: (0172) 22 26 61. Fax: (0172) 22 26 63.). Eine Begründung des Antrages seitens des Antragstellers ist erforderlich. Nach der Zustimmung des Außenministeriums kann das Dauervisum von jeder Botschaft der Republik Belarus ausgestellt werden. Einzelheiten sind bei den Botschaften oder direkt beim Außenministerium zu klären.
VisaartenEinfaches Visum, Touristenvisum, Transitvisum (48 Std. Aufenthalt), Mehrfachvisum (Dauervisum bzw. Visum für zwei-, drei- oder mehrmalige Ein- und Ausreise), Gruppenvisum ab 10 Personen.
VisagebührenDeutschland
Einfaches Visum: 65 &Euro; (Privat- und Geschäftsreise); 50 &Euro; (Touristenreise). Transitvisum: 30 &Euro; (in eine Richtung), 55 &Euro; (hin und zurück). Gruppenvisum (ab 10 Personen): 65 &Euro;. Erhöhte (etwa doppelte) Gebühr bei Expreßausstellung.

Österreich
Einfaches Visum: 65 &Euro; (Privat- und Geschäftsreise); 50 &Euro; (Touristenreise). Transitvisum: 30 &Euro; (in eine Richtung), 55 &Euro; (hin und zurück). Gruppenvisum: 25 &Euro; pro Person. Mehrfachvisum: unterschiedlich, je nach Anzahl der Ein- und Ausreisen. Erhöhte (etwa doppelte) Gebühr bei Expreßausstellung.

Schweiz
Einfaches Visum: 90 CHF (Privat- und Geschäftsreise); 50 CHF (Touristenvisum, einfache Einreise, für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen). Transitvisum: 30 CHF (in eine Richtung), 55 CHF (hin und zurück). Gruppenvisum: 30 CHF pro Person. Mehrfachvisum: unterschiedlich, je nach Anzahl der Ein- und Ausreisen. Erhöhte (etwa doppelte) Gebühr bei Expreßausstellung.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) GUS (augenommen Staatsbürger von Turkmenistan, die ein Visum benötigen);
(b) Kuba, Malaysia, Mongolei und Serbien und Montenegro, für touristische Aufenthalte bis max. 30 Tage, sofern sie ihren dauerhaften Wohnsitz in ihrem Land haben und über gültige Rückreisetickets verfügen.




 
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