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Reisepaß/Visum
Anmerkung
Belgien ist Unterzeichner und Anwender des
Schengener Abkommens.
Antragstellung
Persönlich bei der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
). Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den belgischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Aufenthaltsgenehmigung
Anfragen an die konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
Zwischen 24 Std. und 2 Wochen, in Einzelfällen bis zu 3 Monaten, je nach Nationalität des Antragstellers.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern
wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, daß das Tier keine Krankheiten hat. Maximal dürfen 2 Papageien oder Sittiche pro Person oder Familie mitgenommen werden, wenn ein Gesundheitszeugnis vorgelegt wird, das nicht älter als 2 Monate sein darf und aus dem hervorgeht, daß das Tier keine Hühnerpest, Newcastle-Krankheit, Cholera, Papageienkrankheit und Pachecós-Krankheit hat.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier (Hunde, Katzen und Frettchen) im Alter von über 12 Wochen muß in einem Gesundheitszeugnis eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate - bei Wiederholungsimpfungen längstens 12 Monate nach vorausgegangener Tollwutschutzimpfung - vor der Einreise durchgeführt wurde. In dem Gesundheitszeugnis muß das Tier ausführlich beschrieben sein (Geschlecht, Alter, Rasse, Farbe etc.) und der Name und die Adresse des Besitzers muß enthalten sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Personalausweis oder Reisepaß oder deutscher Kinderausweis (mit Lichtbild ab dem vollendeten 10. Lebensjahr) oder mit Eintragung im elterlichen Reisepaß für Kinder unter 16 Jahren, wenn sie im Paß eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind.
Österreicher:
Personalausweis oder Reisepaß oder mit Eintragung im elterlichen Reisepaß für Kinder unter 16 Jahren, wenn sie im Paß eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind.
Schweizer:
Personalausweis oder Reisepaß oder Kinderausweis für Kinder unter 15 Jahren (mit Lichtbild ab dem vollendeten 7. Lebensjahr) oder mit Eintragung im elterlichen Reisepaß für Kinder unter 16 Jahren, wenn sie im Paß eines Elternteils mit Lichtbild eingetragen sind.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Belgien verweigert Staatsangehörigen von Somalia die Einreise.
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich. Eine Verlängerung sollte bei den konsularischen Vertretungen beantragt werden (s.
Adressen
).
Meldepflicht
Visumpflichtige Ausländer müssen sich innerhalb von 8 Werktagen bei der Gemeindeverwaltung melden.
Reisepaß/Visum
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Der Reisepaß von österreichischen und schweizer Staatsbürgern darf seit maximal 5 Jahren und von deutschen Staatsbürgern seit maximal 1 Jahr abgelaufen sein.
Staatsbürger folgender Länder können mit gültigem Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Gibraltar, Liechtenstein, Monaco und San Marino.
Unterlagen
(a) 1-3 Antragsformulare. (b) 1-3 Paßfotos. (c) Reisepaß (Original), muß mindestens 3 Monate über den Ablauf des Visums hinaus gültig sein. (d) Gebühr. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel. (f) Krankenversicherungsnachweis. (g) Ggf. Einladungsschreiben des Geschäftspartners. (h) Bei Erhalt eines positiven Bescheids, daß das Visum gewährt wird, muß ein Fahrtausweis (z.B. Flugticket) nachgereicht werden.
Visaarten
Transitvisum; Besuchsvisum (das Touristen- und Geschäftsvisum einschließt).
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen:
(a) die unter
Reisepaß
aufgeführten Länder, (Zypern: Ist der Identitätsnachweis von der zypriotischen Regierung ausgestellt, wird doch ein Visum benötigt);
(b) Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Monaco oder für ein Schengen-Land besitzen.
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