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sun4all Reiseführer: Bosnien-Herzegowina


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Reisepaß/Visum


AntragstellungPersönlich beim Konsulat oder bei der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Ausreichende GeldmittelAusländer müssen über ausreichende Geldmittel verfügen.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
EinreisebeschränkungenDie Regierung von Bosnien-Herzegowina akzeptiert keine Pässe, die vom ehemaligen Jugoslawien (Serbien & Montenegro) mit einem roten Deckel ausgestellt wurden.
MeldepflichtAusländische Staatsangehörige müssen sich 24 Stunden nach Einreise polizeilich melden. In Sarajewo hat dies bei der Ausländerabteilung des Kantonalen Innenministeriums Sarajewo, Zmaja od Bosne 9, 71000 Sarajewo, Tel.: (+387) (033) 66 42 11, Mo-Fr. 8-16 Uhr, zu erfolgen. Bei Hotelunterkunft erfolgt die polizeiliche Anmeldung üblicherweise durch das Hotel. Bei Versäumnis drohen Geldbußen, schlimmstenfalls Abschiebung.
Reisepaß/VisumDie Regierung von Bosnien-Herzegowina akzeptiert keine Pässe, die vom ehemaligen Jugoslawien (Serbien & Montenegro) mit einem roten Deckel ausgestellt wurden.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. [1] Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem Personalausweis einreisen können:
(a) Bundesrepublik Deutschland und Österreich;
(b) Belgien, Finnland, Frankreich, Griechenland, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien;
(c) Norwegen.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) 2 Paßfotos. (c) Bestätigung des Reisebüros über Rückfahrticket bzw. beglaubigtes Firmenschreiben. (d) Nachweis über ausreichende Geldmittel verlangt einschließlich für die Krankenversicherung (nachweisbar z.B. über bestätigte Hotelbuchung, Garantieerklärung, Einladungsschreiben, Bargeld, Kreditkarten). (e) Ggf. Visum für das nächste Reiseziel.
VisaartenPrivatbesuch, Touristenvisum und Geschäftsvisum.
VisagebührJe nach Nationalität unterschiedlich.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder (für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen):
(a) [2] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (außer: Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Slowakische Republik, Tschechische Republik, Ungarn und Zypern) und Schweiz;
(b) Andorra, Australien, Brunei, Island, Japan, Kanada, Katar, Korea (Süd), Kroatien, Kuwait, Liechtenstein, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Monaco, Neuseeland, Norwegen, Russische Föderation, San Marino, Serbien und Montenegro, Türkei, USA und Vatikanstadt.




 
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