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sun4all Reiseführer: Bulgarien


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Reisepaß/Visum


AnmerkungFür Langzeitaufenthalte ist u. U. ein negativer HIV-Test erforderlich (siehe Kapitel Gesundheit).
Ausländer müssen bei der Einreise einen Nachweis über in Bulgarien gültigen Krankenversicherungsschutz erbringen und über ausreichende Geldmittel verfügen (gilt auch für Kurz- und Transitreisen).
AntragstellungKonsularabteilung der Botschaft bzw. Außenstelle (s. Adressen). Bei postalischer Anforderung des Antragsformulars muß ein frankierter Rückumschlag beigelegt werden.
Bearbeitungszeit5 Werktage.
Einreise mit Haustieren
Ein Gesundheitszeugnis vom Amtstierarzt, das bei der Einreise max. 5 Tage alt sein darf, wird für jedes Tier benötigt. Zusätzlich wird ein Tollwutimpfzertifikat, das mindestens 30 Tage und maximal 12 Monate vor der Einreise ausgestellt wurde, verlangt.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis für Kinder bis 16 Jahren mit Lichtbild oder eigener Reisepaß. Die Eintragung der Kinder in den Paß der Eltern ist nicht ausreichend. Der Personalausweis wird nicht akzeptiert. Reisepässe und Kinderausweise müssen während des Aufenthalts gültig sein.
Österreicher: Eigener Reisepaß, muß während des Aufenthalts gültig sein.
Schweizer: Eigener Reisepaß, muß bei Einreise noch mindestens 3 Monate gültig sein.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
EinreisebeschränkungenDie Regierung verweigert folgenden Personen die Einreise: a) Inhabern von Dokumenten, die von den Behörden der Türkischen Republik Nordzypern ausgestellt wurden. b) Inhabern von Dokumenten (ausgenommen sind Reisepässe), die die Regierung von Taiwan ausgestellt hat.
Gültigkeit3 Monate.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß von EU-Bürgern während des Aufenthalts gültig sein. Besteht keine Visumpflicht, muß der Reisepaß noch mindestens 3 Monate ab der Einreise gültig sein, bei Visumpflicht muß der Reisepaß noch mindestens 6 Monate bei der Einreise gültig sein.
TransitTransitreisende, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsangehörige folgender Länder benötigen jedoch in jedem Fall ein Transitvisum: Äthiopien, Afghanistan, Angola, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Iran (ausgenommen sind Diplomaten und Inhaber von Service-Pässen), Irak, Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Nigeria, Pakistan, Somalia, Sri Lanka, Sudan.
UnterlagenEinreisevisum: (a) Antragsformular (b) 1 Paßfoto. (c) Gültiger Reisepaß. (d) Beglaubigte Einladung. (e) Formloser Antrag bei postalischer Antragstellung. (f) Reisebestätigung. (g) Krankenversicherung. (h) ggf. ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz. (i) Geschäftsvisum: Einladungsschreiben einer bulgarischen Firma, eine Bestätigung der bulgarischen Handelskammer sowie ein Begleitschreiben der Firma des Antragstellers.
Visagebühren
Deutschland
Einreisevisum:
50 &Euro; (einmalige Einreise) (alle Nationalitäten, die ein Visum benötigen).
Transitvisum:
40 &Euro; (einmaliger Transit) (alle Nationalitäten, die ein Transitvisum benötigen) ;
20 &Euro; (einmaliger Transit) (für türkische Staatsangehörige);
60 &Euro; (doppelter Transit) (alle Nationalitäten, die ein Transitvisum benötigen);
40 &Euro; (doppelter Transit) (für türkische Staatsangehörige).
Dazu kommt eine Antragsgebühr von 25 &Euro;.
Transitvisum : einmaliges Transitvisum: 25 &Euro;; doppeltes Transitvisum: (Hin- und Rückreise) 50 &Euro;. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Die Bezahlung der Visagebühren erfolgt nur in Euro in bar an der Kasse der Botschaft.


Österreich
Einreisevisum:
50 &Euro; (einmalige Einreise) (eine Woche Bearbeitungszeit; alle Nationalitäten, die ein Visum benötigen);
65 &Euro; (einmalige Einreise) (Expressausstellung; alle Nationalitäten, die ein Visum benötigen).
Transitvisum:
40 &Euro; (einmaliger Transit) (alle Nationalitäten, die ein Transitvisum benötigen) ;
23 &Euro; (einmaliger Transit) (für türkische Staatsangehörige);
60 &Euro; (doppelter Transit) (alle Nationalitäten, die ein Transitvisum benötigen);
43 &Euro; (doppelter Transit) (für türkische Staatsangehörige).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine mindestens ein Jahr gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich haben.

Schweiz
Einreisevisum: 90 CHF (einmalige Einreise);
Transitvisum:
75 CHF (einmaliger Transit),
110 CHF (doppelter Transit).
Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für die Schweiz haben.
Transitvisum für türkische Staatsangehörige:
einmaliges Transitvisum: 40 CHF;
doppeltes Transitvisum: (Hin- und Rückreise) 75 CHF.
In den angegebenen Preisen sind 5 CHF für Hologrammschutz und 35 CHF Bearbeitungsgebühr enthalten.

Weitere Auskünfte von der Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Visa werden nicht an den Grenzen ausgestellt (ausgenommen Transitvisa für türkische Staatsbürger). Kinder mit Kinderausweis brauchen ein eigenes Visum.
Ausländer müssen sich innerhalb von 48 Stunden polizeilich melden (bei Hotelaufenthalten übernimmt das Hotel die Anmeldung).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) [1] Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder (Estland, Großbritannien und Irland (Republik) Aufenthalte von bis zu 30 Tagen) und Schweiz für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen;
(b) Andorra, Australien, Israel, Japan, Kanada, Liechtenstein, Monaco, Neuseeland, USA und Vatikanstadt für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen;
(c) Chile, Island, Korea (Süd), Kroatien, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Norwegen, Rumänien, San Marino und Serbien und Montenegro für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen.




 
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