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Reisepaß/Visum
Anmerkung
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den dänischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Antragstellung
Persönlich beim Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
). Visumanträge können bei der Königlich Dänischen Botschaft in Bern nur noch nach Voranmeldung eingereicht werden.
Aufenthaltsgenehmigung
Für Aufenthalte über 3 Monate erforderlich. Zu beantragen vor der Reise bei der Botschaft bzw. dem Konsulat des Herkunftslandes.
Bearbeitungszeit
Je nach Staatsbürgerschaft unterschiedlich. 3 Wochen bei der Königlich Dänischen Botschaft in Bern.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus Australien, Japan, Neuseeland und den Faröer Inseln
wird kein tierärztliches Zertifikat verlangt, wenn die Tiere von ihren Besitzern begleitet werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier muß eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde.
Anmerkung:
Vögel aus Ländern, die von der Vogelgrippe betroffen sind, dürfen nicht eingeführt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Personalausweis oder Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Paß eingetragen sein oder deutscher Kinderausweis (ab 11 Jahren mit Lichtbild) oder eigener Reisepaß.
Österreicher:
Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Paß eingetragen sein oder Personalausweis oder Reisepaß.
Schweizer:
Kinder müssen ab Geburt im elterlichen Paß eingetragen sein oder Personalausweis oder Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gültigkeitsdauer
Unterschiedlich, je nach Visaart und Nationalität.
Reisepaß/Visum
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens drei Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Staatsangehörige folgender Länder können für einen touristischen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Island, Liechtenstein und Norwegen.
Anmerkung:
Dennoch ist es in einigen Fällen ratsam, einen Reisepaß mitzuführen.
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterfliegen, über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Flughafentransitvisum. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka. Staatsangehörige der genannten Länder benötigen jedoch kein Flughafentransitvisum, falls sie ein gültiges Visum für ein EWR- oder EU-Land, Andorra, Japan, Kanada, Monaco, San Marino, Schweiz oder die USA besitzen.
Unterlagen
(a) Gültiger Reisepaß, der noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist oder ein offizielles Reisedokument mit mindestens einer leeren Seite, das noch mindestens 6 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig ist. (b) Antrag. (c) 1 Paßfoto. Je nach Nationalität und Aufenthaltszweck werden noch zusätzliche Unterlagen verlangt. Nähere Angaben von der zuständigen konsularischen Vertretung (s.
Adressen
).
Der postalischen Antragstellung müssen ein adressierter Umschlag und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts-, Transit- und Flughafentransitvisum.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten:
(a) unter
Reisepaß
genannte Länder;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bermuda (nur Pässe mit dem Eintrag »British Dependent Territory Citizen«), Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
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