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sun4all Reiseführer: Estland


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Reisepaß/Visum


AntragstellungPersönlich beim Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen). Visaanträge können nur dann postalisch gestellt werden, wenn es im Land des Wohnsitzes keine estnische diplomatische Vertretung gibt.
BearbeitungszeitBis zu 30 Tage, Anträge über den Postweg sind nicht möglich.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier muß in einem Gesundheitszeugnis eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Personalausweis oder Eintragung bis 14 Jahre im Reisepaß eines begleitenden Elternteils (ab 7 Jahren mit Lichtbild) oder deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Personalausweis oder Eintragung bis 14 Jahre im Reisepaß eines begleitenden Elternteils (ab 7 Jahren mit Lichtbild) oder Reisepaß.
Schweizer: Personalausweis oder Eintragung bis 14 Jahre im Reisepaß eines begleitenden Elternteils (ab 7 Jahren mit Lichtbild) oder Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
GültigkeitsdauerTransitvisum und doppeltes Transitvisum: max. 2 Tage. Einfachvisum: 30 Tage. Mehrfachvisum: 1 Jahr bzw. 6 Monate bei Ausstellung in Genf.
Reisepaß/VisumFür dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
ReisepassAllgemein erforderlich, besteht keine Visumpflicht muß der Reisepaß für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Besteht Visumpflicht muß der Reisepaß 3 Monate über das Visum hinaus gültig sein. Staatsbürger der folgenden Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und die Schweiz;
(b) Island, Liechtenstein und Norwegen.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Ausgenommen sind Staatsangehörige folgender Länder: Angola, Äthiopien, Afghanistan, Bangladesch, Côte d'Ivoire, Eritrea, Ghana, Haiti, Irak, Iran, Kongo (Demokratische Republik), Liberia, Libyen, Mali, Nigeria, Pakistan, Senegal, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Syrien, Togo.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß (Original) mit 2 leeren Seiten. (b) Ausgefülltes Antragsformular nur entweder in englischer, russischer oder estnischer Sprache. (c) 1 Paßfoto neueren Datums. (d) Zahlungsbeleg bzw. Scheck für Visagebühren. (e) Nachweis der Reisebuchung oder Einladung. (f) Krankenversicherung. (g) Nachweis ausreichender Geldmittel (mindestens 496 EsK (33 &Euro;) pro Tag und Person. (h) Ggf. adressierter, frankierter Freiumschlag.
VisaartenTransit-, doppeltes Transit-, Einreise- und Mehrfachvisum.
Visagebühren
Deutschland

Deutsche, die einen Aufenthalt planen, der länger als 90 Tage dauert, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung bei der Botschaft der Republik Estland in Berlin beantragen.
Einfachvisum: 20 &Euro; (maximal 30 Tage gültig). Mehrfachvisum: 50 &Euro; (maximal 1 Jahr gültig). Transitvisum: 20 &Euro; (einmalige Einreise). Doppeltes Transitvisum: 25 &Euro;. Jugendliche unter 18 Jahren erhalten das Visum kostenlos. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland haben.
Österreich und Schweiz
Österreicher und Schweizer, die einen Aufenthalt planen, der länger als 90 Tage dauert, müssen eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen.
Einfachvisum: 20 &Euro; (maximal 30 Tage gültig). Mehrfachvisum: 50 &Euro; (maximal 1 Jahr gültig). Transitvisum: 25 &Euro; (einmalige Einreise). Jugendliche unter 18 Jahren erhalten das Visum kostenlos. Die Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsangehörige, die eine gültige Aufenthaltsgenehmigung für Österreich oder die Schweiz haben.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen (falls nicht anders angegeben):
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, Singapur, San Marino, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Costa Rica, Polen und Ungarn für Aufenthalte von bis zu 30 Tagen.




 
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