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Anmerkung
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den finnischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
Anträge an die zuständigen konsularischen Vertretungen. Arbeits- und Aufenthaltsgenehmigungen sollten rechtzeitig beantragt werden.
Bearbeitungszeit
Von der Nationalität abhängig.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern
wird pro Tier eine Einfuhrerlaubnis benötigt, die beim finnischen
Ministerium für Land- und Forstwirtschaft
(Tel: +358 (09) 16 05 33 87/82) erhältlich ist.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Finnland:
Es muß im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, daß das Tier mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus Norwegen und Island
gelten keine Beschränkungen.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier in einem Alter von über 12 Wochen muß in einem Gesundheitszeugnis, das max. 10 Tage vor der Einreise ausgestellt wurde, eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor der Einreise durchgeführt wurde. Für jedes Tier in einem Alter von unter 12 Wochen wird eine Bescheinigung benötigt, daß die Mutter gegen Tollwut geimpft ist. Auch diese Bescheinigung darf max. 10 Tage vor der Einreise ausgestellt worden sein.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Personalausweis oder Reisepaß oder deutscher Kinderausweis (ab 10 Jahren mit Lichtbild) oder mit Eintragung im elterlichen Reisepaß.
Österreicher:
Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis oder Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Finnland akzeptiert keine somalischen Reisepässe.
Gültigkeitsdauer
Touristenvisum max. 3 Monate, Transitvisum max. 5 Tage. Verlängerungen bei der Botschaft oder den Konsulaten.
Reisepaß/Visum
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisepass
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind
Staatsbürger von EU-Ländern sowie Island, Gibraltar, Liechtenstein, Norwegen, San Marino und der Schweiz, die als Touristen auch mit dem Personalausweis einreisen können.
Unterlagen
(a) Antragsformular. (b) 2 Paßfotos. (c)
Privatbesuch/Geschäftsreise:
Einladungsschreiben einer Familie oder eines Unternehmens.
Visaarten
Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Anfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für touristische Aufenthalte:
(a) die unter
Reisepaß
genannten Länder;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Panama, Paraguay, Rumänien, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela für Aufenthalte von bis zu 3 Monaten.
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