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sun4all Reiseführer: Frankreich


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Reisepaß/Visum


AnmerkungFrankreich ist Unterzeichner und Anwender des Schengener Abkommens.
AntragstellungZuständige konsularische Vertretung (s. Adressen). Termine müssen zunächst telefonisch vereinbart werden, bevor der Antragsteller persönlich beim Konsulat erscheint.
AufenthaltsgenehmigungArbeitsgenehmigungen müssen zumeist in Frankreich beantragt werden. Weitere Informationen von den konsularischen Vertretungen (s. Adressen). Die Generalkonsulate erteilen nur auf schriftliche Anfragen Auskunft.
BearbeitungszeitUnterschiedlich, zwischen 1 Tag und 3 Wochen. Staatsbürger osteuropäischer Länder müssen mit 30 Tagen rechnen, Staatsbürger der Länder des Nahen Ostens und Inhaber eines Flüchtlings-Reisepasses mit 2 Monaten.
Einreise mit Haustieren
Für Vögel aus allen Ländern
wird pro Tier ein Gesundheitszeugnis benötigt, das bei der Einreise nicht älter als 10 Tage ist und aus dem hervorgeht, daß das Tier keine Krankheiten hat. Maximal dürfen 2 Papageien und 10 kleinere Vögel mitgenommen werden.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende Vorschrift:
Für jedes Tier mit einem Alter von über 12 Wochen muß in einem Gesundheitszeugnis eine Tollwutschutzimpfung nachgewiesen werden, die mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate - bei Wiederholungsimpfungen längstens 12 Monate nach vorausgegangener Tollwutschutzimpfung - vor der Einreise durchgeführt wurde.
Anmerkung: Pitbull- und Tosahunde sowie Doggen dürfen nicht nach Frankreich eingeführt werden.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Personalausweis oder Reisepaß oder deutscher Kinderausweis oder mit Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum 17. Lebensjahr.
Österreicher: Personalausweis oder Reisepaß oder mit Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum 17. Lebensjahr.
Schweizer: Personalausweis oder Reisepaß oder mit Eintragung im elterlichen Reisepaß bis zum 17. Lebensjahr.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
GültigkeitsdauerTransitvisum: 5 Tage (der Einreisetag zählt mit). Kurzzeitvisum: bis zu 90 Tagen.
Reisepaß/VisumSicherheitshinweis vom Auswärtigen Amt: Nach den Attentaten in Madrid und aufgrund weiterer Anschlagsdrohungen wurde in Frankreich der Plan "Vigipirate" zur Begegnung von terroristischen Drohungen (insgesamt vier Alarmstufen mit unterschiedlich intensiven Maßnahmen) landesweit von der ersten Stufe "gelb" auf die zweite Stufe "orange" angehoben. Für Bahnhöfe und Flughäfen wurde die Alarmstufe auf die dritte Stufe "rot" gesetzt. Dies hat u.a. verstärkte Gepäck- und Personenkontrollen zur Folge. Nähere Hinweise dazu können über die Website des französischen Innenministeriums abgefragt werden. Reisen nach Korsika Nach der Aufhebung der (auch zuvor nicht respektierten) Waffenruhe der korsischen Separatisten am 18.07.2003 ist die Zahl der Sprengstoffanschläge auf öffentliche Einrichtungen und vereinzelt auch auf touristische Anlagen und unbewohnte Zweitwohnungen deutlich gestiegen. Die Anschläge sind politisch motiviert und richten sich bisher nicht direkt gegen ausländische Touristen. Da Ziel der Anschläge jedoch in zunehmendem Maße auch von Touristen frequentierte Einrichtungen sind (z.B. Flughafen) kann die Gefährdung von Personen nicht ausgeschlossen werden.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Liechtenstein, Monaco und San Marino.
TransitTransitreisende, die mit dem nächsten Anschluß innerhalb von 24 Std. weiterreisen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen benötigen kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger von Afghanistan, Albanien, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Haiti, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Liberia, Libyen, Nigeria, Pakistan, Sierra Leone, Somalia, Sri Lanka, Sudan, die auf jeden Fall ein Transitvisum benötigen. Staatsbürger der folgenden Länder brauchen nur dann kein Transitvisum, wenn sie ein Visum für ein Schengenland haben: Burkina Faso, Côte d'Ivoire, Gambia, Guinea, Indien, Kamerun, Mali, Senegal und Syrien.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) Antragsformular. (c) 1 Paßbild. (d) Rückreiseticket. (e) Reiseversicherungsnachweis. (f) Gebühr (in bar). (g) Ggf. wird der Nachweis von Beschäftigung, Hotelreservierung, Geschäftsterminen, Einladungen sowie ausreichender Geldmittel verlangt. (h) Krankenversicherungsnachweis.
VisaartenKurzzeitvisa (Transitvisa sowie Touristenvisa für einmalige oder mehrmalige Einreise), Langzeitvisa (Studien- und Arbeitsaufenthalte).
VisagebührenAnfragen an die Konsularabteilung der Botschaft (s. Adressen).
Anmerkung:
Staatsangehörige von visumpflichtigen Ländern müssen vor der Einreise in den Schengenraum ein Schengenvisum beantragen. Dies wird nur bei der zuständigen konsularischen Vertretung des Landes, in dem die Person ihren dauerhaften Wohnsitz hat, ausgestellt. Deshalb werden bei den französischen Vertretungen in Deutschland und Österreich Visa nur mehr in Individualfällen ausgestellt.
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) Staatsbürger der unter REISEPASS aufgeführten Länder;
(b) Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela;
(c) Staatsangehörige aller nicht aufgeführten Länder, die eine Aufenthaltsgenehmigung für ein Schengenland, Andorra oder Monaco besitzen.




 
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