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Anmerkung
Tabakwaren und Alkohol können nur von Personen ab 17 Jahren eingeführt werden.
Duty Free
Folgende Artikel können (bei Einreise aus Nicht-EU-Ländern) zollfrei nach Großbritannien und Nordirland eingeführt werden:
200 Zigaretten oder 100 Zigarillos oder 50 Zigarren oder 250 g Tabak;
2 l Tafelwein;
1 l Spirituosen über 22% oder 2 l alkoholische Getränke bis zu 22% Alkoholgehalt oder 2 l Schaum-/Likörweine;
50 ml Parfüm und 250 ml Eau de Toilette;
Waren bis zu einem Wert von 145 £.
Duty-free-Verkauf in der EU
Der Duty-free-Verkauf auf Flug- und Schiffshäfen wurde für Reisen innerhalb der EU abgeschafft. Nur noch Reisende, die die EU verlassen, können im Duty-free-Shop billig einkaufen. Bei der Einfuhr von Waren in ein EU-Land, die in Duty-free-Shops in einem anderen EU-Land gekauft wurden, gelten dieselben Reisefreimengen und derselbe Reisefreibetrag wie bei der Einreise aus nicht EU-Ländern (s.o.).
Einfuhrverbot
Drogen und pornographisches Material.
Anmerkung:
Für Waffen (einschließlich Jagdwaffen) und Munition wird eine Sondergenehmigung benötigt. Diese kann über einen Sponsor, der seinen Wohnsitz in Großbritannien hat, beim Polizeiamt beantragt werden.
Warenverkehr innerhalb der EU
Der Warenverkehr innerhalb der EU ist für Reisende unbeschränkt, sofern die Waren für den persönlichen Bedarf und nicht für den Weiterverkauf bestimmt sind. Außerdem dürfen die Waren nicht in Duty-free-Shops gekauft worden sein. Über den persönlichen Eigenbedarf kann von den Reisenden ein Nachweis verlangt werden. Und die Mitgliedstaaten haben das Recht, Verbrauchsteuern auf Spirituosen oder Tabakwaren zu erheben, wenn diese Produkte nicht für den Eigenbedarf bestimmt sind. Für Reisende aus den neuen EU-Ländern außer Malta und Zypern bestehen bis zur Einführung einer Mindestverbrauchsteuer für die Einfuhr von Tabakwaren in die alten EU-Länder länderspezifische Übergangsregelungen, die mit den jeweiligen erlaubten Einfuhrmengen aus Nicht-EU-Ländern identisch sind.
Als persönlicher Bedarf gelten folgende Höchstmengen:
3200 Zigaretten (nur Personen ab 17 J.);
400 Zigarillos (nur Personen ab 17 J.);
200 Zigarren (nur Personen ab 17 J.);
3 kg Tabak (nur Personen ab 17 J.);
10 Liter hochprozentige Alkoholika (nur Personen ab 17 J.);
20 Liter mit Alkohol angereicherter Wein (z. B. Port oder Sherry) (nur Personen ab 17 J.);
90 Liter Wein (davon höchstens 60 Liter Schaumwein) (nur Personen ab 17 J.);
110 Liter Bier (nur Personen ab 17 J.);
500 g Kaffee oder 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee (nur Personen ab 15 J.);
50 g Parfüms und 0,25 Liter Eau de Toilette;
Arzneimittel (dem persönlichen Bedarf während der Reise entsprechende Menge);
andere Waren bis zu einem Warenwert von insgesamt 175 &Euro; (ausgenommen davon sind jedoch Goldlegierungen und Goldplattierungen in unbearbeitetem Zustand oder als Halbzeug (Halbfabrikat) und Treibstoff).
Wenn darüber hinausgehende Mengen dieser Waren mitgeführt werden, wäre z. B. eine Hochzeit ein Ereignis, mit dem sich ein Großeinkauf begründen ließe.
Anmerkung:
Allerdings gibt es bestimmte Ausnahmen von der Regelung des unbeschränkten Warenverkehrs. Sie betreffen insbesondere den Neufahrzeugkauf und Einkäufe zu gewerblichen Zwecken. (Nähere Informationen hinsichtlich Steuern für Kraftfahrzeuge stehen im Leitfaden „Kauf von Waren und Dienstleistungen im Binnenmarkt“ der
Europäischen Kommission
.)
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