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sun4all Reiseführer: Großbritannien und Nordirland


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Reisepaß/Visum


AnmerkungTransitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und gültige Reisedokumente und Flugtickets vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Belarus, Burundi, China (VR), Côte d’Ivoire, Ecuador, Eritrea, Gambia, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Kongo (Dem. Rep.), Libanon, Liberia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Moldawien, Myanmar, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Senegal, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Tansania, Türkei, Türkische Republik Nordzypern, Uganda und Vietnam sowie Inhaber von palästinensischen Reisepässen.
AntragstellungBei den nächstgelegenen konsularischen Vertretungen. Nur bestimmte Visaarten können postalisch beantragt werden. Der postalischen Antragstellung sollten ein frankierter und adressierter Umschlag sowie der Zahlungsbeleg über die Visums- und Verwaltungsgebühr beigelegt werden. Visa können auch online auf der Homepage visa4uk www.visa4uk.fco.gov.uk beantragt werden.
BearbeitungszeitDer Visumantrag sollte möglichst mehrere Wochen vor dem geplanten Reiseantritt gestellt werden. Postalisch: 4-6 Wochen. Anträge, die an das Home Office (Innenministerium) geschickt werden müssen, können mehrere Wochen in Anspruch nehmen.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Großbritannien:
Es muß im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, daß in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muß der Heimtierausweis (oder das bisher verwendete Formular gemäß den Übergangsbestimmungen) über eine Bestätigung verfügen, daß das Tier 24-48 Std. vor der Einreise mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten (z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Großbritannien:
Es muß im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, daß in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muß der Heimtierausweis (oder das bisher verwendete Formular gemäß den Übergangsbestimmungen) über eine Bestätigung verfügen, daß das Tier 24-48 Std. vor der Einreise mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Für Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift: Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt und ein Dokument, das eine Einfuhrgenehmigung des Ministry of Agriculture, Fisheries and Food nachgeweist. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.

Großbritannien ist tollwutfrei. Die Einfuhrbestimmungen für Hunde und Katzen wurden unter dem in Februar 2000 eingeführten Pet Travel Scheme (PETS) gelockert. Tiere aus bestimmtem Ländern dürfen nun nach Großbritannien einreisen, ohne vorher in Quarantäne gegeben worden zu sein.
Weitere Informationen über die Länder und Tierarten, die den PETS Kriterien entsprechen, erteilen die britischen Generalkonsulate (s. Adressen) oder das Department for the Environment, Food and Rural Affairs, Area 201, 1A Page Street, London SW1P 4PQ. (Internet: www.defra.gov.uk/animalh/quarantine/index.htm).
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis ohne Lichtbild bis zum 10. Lebensjahr, mit Lichtbild bis zum 16. Lebensjahr oder Eintrag des Kindes im Paß eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder Reisepaß.
Österreicher: Eintrag des Kindes im Paß eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder Reisepaß.
Schweizer: Eintrag des Kindes im Paß eines Elternteils (bis zum 16. Lebensjahr ohne Lichtbild) oder Personalausweis oder Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
EinreisebeschränkungenDie Regierung von Großbritannien verweigert folgenden Personen den Transit und die Einreise:
(a) Inhabern von somalischen Reisepässen.
(b) Staatsangehörigen von Bophutatswana, Ciskei, Transkei, Venda (nur mit Identitäsnachweis für den Zweck der Visumausstellung);
(c) Inhabern von irakischen Reisepässen, die nach dem 19. März 2003 ausgestellt wurden, und keinen Stempel der Coalition Provisional Authority (CPA) tragen.
(d) Inhabern von urugayischen Reisepässen, die in Kraft des Erlasses 289/90 ausgestellt wurden.
(e) Inhabern von diplomatischen und offiziellen Reisedokumenten, die von Taiwan ausgestellt wurden.
GültigkeitsdauerUnterschiedlich, Touristenvisa werden generell für 6 Monate ausgestellt. Ein Transitvisum ist 7 Tage gültig.
Reisepaß/VisumDie Regierung von Großbritannien verweigert folgenden Personen den Transit und die Einreise:
(a) Inhabern von somalischen Reisepässen.
(b) Staatsangehörigen von Bophutatswana, Ciskei, Transkei, Venda (nur mit Identitäsnachweis für den Zweck der Visumausstellung);
(c) Inhabern von irakischen Reisepässen, die nach dem 19. März 2003 ausgestellt wurden, und keinen Stempel der Coalition Provisional Authority (CPA) tragen.
(d) Inhabern von urugayischen Reisepässen, die in Kraft des Erlasses 289/90 ausgestellt wurden.
(e) Inhabern von diplomatischen und offiziellen Reisedokumenten, die von Taiwan ausgestellt wurden.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß mindestens für die Dauer des Aufenthaltes gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die für touristische Aufenthalte von bis zu 3 Monaten mit Personalausweis einreisen können:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Island, Liechtenstein, Monaco und Norwegen.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 24 Stunden weiterreisen und gültige Reisedokumente und Flugtickets vorweisen können, benötigen kein Transitvisum. Von dieser Regelung ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder, die in jedem Fall ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Albanien, Algerien, Angola, Äthiopien, Bangladesch, Belarus, Burundi, China (VR), Côte d’Ivoire, Ecuador, Eritrea, Gambia, Ghana, Indien, Irak, Iran, Kamerun, Kenia, Kolumbien, Kongo (Dem. Rep.), Libanon, Liberia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Moldawien, Myanmar, Nepal, Nigeria, Pakistan, Ruanda, Senegal, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Tansania, Türkei, Türkische Republik Nordzypern, Uganda und Vietnam sowie Inhaber von palästinensischen Reisepässen.
UnterlagenJe nach Nationalität unterschiedlich. I. allg: (a) Reisepaß, der noch mindestens 2 Monate über die Ausreise hinaus gültig ist. (b) 1 ausgefülltes Antragsformular, (einige Nationalitäten benötigen 2 ausgefüllte Antragsformulare). (c) 2 Paßfotos neueren Datums. (d) Gebühr (bar, Bankkarte oder Überweisung). (e) Arbeits- oder Studienbescheinigung. (f) Hotelbuchung oder schriftliche Einladung. (g) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel für die Dauer des Aufenthalts. (h) ggf. Aufenthaltsgenehmigung für Deutschland, Österreich und die Schweiz, die noch mindestens 6 Monate gültig ist. (i) Geschäftsvisum: Firmenschreiben oder Einladung des britischen Geschäftspartners.
VisaartenTouristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum brauchen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
58 &Euro; (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
96 &Euro; (mehrfache Einreise, bis zu 1 Jahr gültig);
112 &Euro; (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig);
141 &Euro; (mehrfache Einreise, bis zu 5 Jahre gültig).
Transitvisum:
44 &Euro; (Flugzeugwechsel);
58 &Euro; (Flughafenwechsel).
Working Holiday Visum:
58 &Euro;, nur für Staatsbürger aus Commonwealth-Ländern (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr von 5 &Euro; zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).

Schweiz
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum brauchen, gleich.
Besuchs-/Studentenvisum:
81 CHF (mehrfache Einreise, bis zu 6 Monate gültig);
135 CHF (mehrfache Einreise, bis zu 1 Jahr gültig);
157,50 CHF (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig);
198 CHF (mehrfache Einreise, bis zu 5 Jahre gültig).
Transitvisum:
60,75 CHF (Flugzeugwechsel);
75 CHF (Flughafenwechsel).
Working Holiday Visum: 175 CHF nur für Staatsbürger aus Commonwealth-Ländern (mehrfache Einreise, bis zu 2 Jahre gültig).
Bei postalischer Antragstellung wird eine Verwaltungsgebühr zusätzlich zu den Visagebühren fällig. Weitere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei, Chile, Cook-Inseln, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Föderierte Staaten von Mikronesien, Grenada, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Korea (Süd), Lesotho, Liechtenstein, Macau (China), Malawi, Malaysia, Malediven, Marshall-Inseln, Mauritius, Mexico, Monaco, Namibia, Nauru, Neukaledonien, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Osttimor, Palau-Inseln, Panama, Papua-Neuguinea, Paraguay, Salomonen, Samoa, San Marino, Seychellen, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent & die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu und Venezuela.




 
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