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Anmerkung
Einzelheiten in der entsprechenden Rubrik der einzelnen Landesteile.
Bahn
Das Streckennetz Großbritanniens hat eine Gesamtlänge von 16.542 km.
InterCity
-Züge verbinden London mit allen größeren Städten. Es bestehen außerdem gute Verbindungen in den Südosten und Norden Englands, nach Südwales und zwischen Edinburgh und Glasgow. Die ländlichen Gegenden sind z. T. nur recht umständlich zu erreichen (z. B. die Nordküste der westlichen Grafschaften, Teile von East Anglia, Nord-Yorkshire und Northumberland, Nordwales, Nordirland und das südliche und nördliche Schottland), obwohl die regionalen Streckennetze recht umfangreich sind. Autoreisezüge verkehren auf vielen Strecken. Fahrplanauskünfte gibt es online unter
www.railtrack.co.uk
.
Bus/Pkw
Zahlreiche Fernverkehrsstraßen (
»A«-roads
) verbinden alle Städte. Auf den Nebenstraßen (
»B«-roads
) ländlicher Gebieten muß man recht langsam fahren, in höheren Lagen sind sie im Winter mitunter unpassierbar. Autobahnen (
Motorways
) führen von London in alle Landesteile. Die Ring-Autobahn M25 umrundet das Stadtzentrum von London. Bleifreies Benzin (
Unleaded Petrol
) ist fast an allen
Tankstellen
erhältlich und preiswerter als bleihaltiges Benzin.
Für das Befahren des Stadtzentrums von London wird Mo-Fr in der Zeit von 07.00-18.30 Uhr eine sog.
Congestion Charge
(Stau-Gebühr) (Internet: www.cclondon.com). Die Gebühr beträgt 5 £ pro Fahrzeug, wenn sie noch am Tag der Straßennutzung bis 22.00 Uhr bezahlt wird. Wird zwischen 22.00 Uhr und Mitternacht bezahlt, werden zusätzlich zu der Gebühr 5 £ erhoben.
Es gibt außerdem gute Ost-West- und Nord-Süd-Straßen in der Mitte (den
Midlands
) und im Norden Englands. Die einzige Autobahn, die aus England herausführt, ist die M4 von London nach Südwales. Nach Schottland gelangt man über die A1 und die A68 nach Edinburgh, oder die M6 nach Carlisle und von dort aus über die A74 nach Glasgow. Informationen zum Thema Autofahren in Großbritannien erteilen die
Automobilclubs
:
Automobile Association
(AA) (Internet:
www.theaa.com
) und
RAC Motoring Services
(Internet:
www.rac.co.uk
). Weitere Informationen unter den entsprechenden Rubriken der einzelnen Landesteile.
Autovermietung:
Bei der Buchung muß in der Regel eine Kreditkartennummer angegeben werden. Der Mieter muß meist seit mindestens einem Jahr in Besitz eines Führerscheins sein, einige Verleiher wollen aber einen seit mindestens zwei Jahren gültigen Führerschein sehen. Durchschnittliches Mindestalter: 23 Jahre (mindestens 21 Jahre). Niederlassungen von Autovermietungen gibt es in fast allen Großstädten.
Fernbus:
In jeder größeren Stadt gibt es einen Busbahnhof.
Victoria Coach Station
, der Hauptbusbahnhof für Fernbusse in London, liegt ca. 1 km vom Bahnhof Victoria Station entfernt.
National Express
(Internet:
www.nationalexpress.com
) ist die größte Langstrecken-Busgesellschaft, fast alle Städte werden angefahren. Nahezu alle Reisebusse sind mit Toiletten ausgestattet und meist fahren Reisebegleiter mit. Kleine Erfrischungen sind ebenfalls erhältlich, und auf manchen Strecken werden Videos gezeigt. Busfahren ist in Großbritannien i. allg. günstiger als Zugfahren, dauert jedoch länger. Private Reisebusse können von Gruppen im voraus gemietet werden. Die bekanntesten Urlaubsorte verfügen über Parkplätze für Reisebusse. Bei häufiger Benutzung von National Express-Bussen ermöglichen der
Tourist Trail Pass
und
Discount Coachcards
Einsparungen. Häufige Nutzer von Scottish Citylink-Bussen fahren günstiger mit dem
Scotland Explorer Pass
und
Discount Cards
. Fahrpläne und Fahrkartenverkauf bei Scottish Citylink Coaches Ltd. (Internet:
www.citylink.co.uk
).
Überlandbusse im Regionalverkehr:
Fahrpläne dieser Gesellschaften sind bei den örtlichen Fremdenverkehrsämtern erhältlich. Eine Besonderheit stellen die Postbusse der Royal Mail dar. Diese nehmen auf vielen ländlichen Strecken Fahrgäste bei der Postzustellung mit. Weitere Informationen online unter
www.postbus.royalmail.com
.
Unterlagen:
Der nationale Führerschein ist ausreichend. Autofahrer müssen eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben und die Kfz-Papiere mitführen. Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die
Internationale Grüne Versicherungskarte
mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuß des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die
Grüne Karte
die Unfallaufnahme erleichtern.
Durchschnittliche Flugzeiten
London
– Aberdeen: 1 Std. 25;
London
– Belfast: 1 Std. 10;
London
– Edinburgh: 1 Std. 10;
London
– Glasgow: 1 Std. 10;
London
– Birmingham: 50 Min;
London
– Jersey: 50 Min;
London
– Manchester: 50 Min;
London
– Newcastle: 1 Std.
Fahrpreisermäßigungen
Verschiedene Angebote, u. a. verbilligte Tages-Rückfahrkarten (
Cheap Day Returns
) und Sonderpreise für Fahrten außerhalb der Hauptverkehrszeiten sind Mo-Do sowie ganztägig Sa und So, jedoch nicht Fr (
Blue Saver
) erhältlich. Sehr günstig sind
Apex-
und
SuperApex-Tickets
in viele Städte und nach Cornwall und Devon, die Fahrkarten müssen mindestens 7 Tage (SuperApex mind. 14 Tage) vor der Abreise gekauft werden, und das Hin- und Rückreisedatum muß bereits genau auf Tag und Zug festgelegt sein.
Es gibt mehrere Railpässe, die nur außerhalb Großbritanniens erhältlich sind, wie z.b. den
- BritRail Eurodomino Consecutive Pass & BritRail Eurodomino FlexiPass
,
- BritRail Days Out Pass (ehemals SouthEast Pass),
-
BritRail Special Days Out
- Freedom of Scotland TravelPass
und
- Freedom of Wales Flexi Pass
.
Nähere Informationen zu diesen Pässen unter
www.britaindirect.com
.
Nur in London erhältlich:
- Die
London Visitor Travelcard
ist im Großraum London gültig und erlaubt freie Benutzung der U-Bahn, Busse und Bahnen jeweils 2, 3, 4 oder 7 Tage lang.
- Die
One Day Travelcard
ist in den gewählten Bereichen für U-Bahnen, Busse (London Bus Service), Tramlink, Docklands Light Railway und Züge der National Railways in Groß-London gültig.
- Die
Weekend Travelcard
, ein Ticket für das ganze Wochenende, ermöglicht uneingeschränktes Benutzen der U-Bahnen, Busse (London Bus Service), Nachtbusse und Züge der National Railways, Tramlink und Docklands Light Railway.
Es gibt zusätzliche Ermäßigungen für Kinder und Jugendliche, Senioren, Familien, Gruppen und behinderte Reisende. Die
Euro Domino-
Netzkarte und der
InterRail-
Paß sind gültig, letzterer berechtigt außer zu Eisenbahnfahrten auch zu Ermäßigungen auf manchen Fähren. Einzelheiten s.
Deutschland.
Bahntickets für alle innerbritischen Strecken (einschließlich der Transfers zwischen Flughafen und der City) sowie der oben aufgeführten Pässe können Besucher aus Deutschland, Österreich und der Schweiz bei den Fremdenverkehrsämtern (s. Adressen) und Besucher aus Deutschland und Österreich unter der folgenden Adresse bestellen:
Britain Direct GmbH
Ruhbergstr. 8, D-69242 Mühlhausen
Tel: (06222) 67 80 50. Fax: (06222) 678 05 19.
Internet:
www.britaindirect.com
Besucher aus Deutschland können die Fahrkarten und Pässe auch bei Reisebüros mit Bahnagentur und bei allen größeren Bahnhöfen erwerben.
Flugzeug
British Airways (BA)
fliegt mehrmals täglich nach Belfast, Birmingham, Edinburgh, Glasgow und Manchester. Die folgenden Fluggesellschaften bieten ebenfalls Flüge innerhalb Großbritanniens an:
Aer Lingus (EI), bmi british midland (BD), British European (JY), EasyJet (U2), KLM UK (UK)
und
Ryanair (FR).
Schiff
Einzelheiten in der entsprechenden Rubrik der einzelnen Landesteile.
Stadtverkehr
In allen Städten gibt es Linienbusse, Zuverlässigkeit und Fahrpreise sind unterschiedlich. In London, Newcastle, Liverpool und Glasgow (2 Linien) verkehren außerdem U-Bahnen. In Glasgow, Cardiff, Manchester, Liverpool und Birmingham fahren auch Stadtbahnen. In Manchester und Sheffield gibt es zudem eine Straßenbahn. In vielen Städten, darunter auch London, wurden zahlreiche Buslinien privatisiert. Fast alle
Taxis
haben Taxameter. In London und Edinburgh kann man Taxis auf der Straße rufen, wenn das gelbe Taxi-Zeichen auf dem Dach des Fahrzeugs leuchtet. Taxistände gibt es überall an den Hauptbahnhöfen und anderen zentralen Stellen der Städte (Internet:
www.traintaxi.co.uk
). An Wochenenden, offiziellen Feiertagen, nachts und für Gepäck werden Zuschläge erhoben. In Großstädten stehen auch private Taxis ohne Taxameter (
Mini Cabs
) zur Verfügung, deren Fahrpreise nach zurückgelegten Meilen berechnet werden. Diese Taxis sind in der Regel preiswerter, können jedoch nur per Telefon bzw. im Mini-Cab-Büro selbst bestellt werden. Mini-Cab-Fahrer sind jedoch i. allg. nur in der näheren Umgebung ihrer Zentrale ortskundig. Bei Mini Cabs empfiehlt es sich, den Preis vor der Fahrt zu vereinbaren.
Verkehrsbestimmungen
Linksverkehr.
Anschnallpflicht; wo vorhanden, müssen auch auf dem Rücksitz Gurte angelegt werden.
Promillegrenze: 0,8‰.
Überholt wird rechts.
Im Kreisverkehr hat derjenige Vorfahrt, der von rechts kommt, es sei denn, aus der Straßenmarkierung geht etwas anderes hervor.
Scheinwerfer bei links gelenkten Autos: Die Scheinwerfer müssen trapezförmig mit Isolierband oder einer Schablone (erhältlich u.a. an großen Tankstellen) überklebt werden, um den Gegenverkehr nicht zu blenden.
Parken:
In Städten und Ortschaften befinden sich oft gelbe Streifen am Straßenrand. Ein gelber Doppelstreifen bedeutet absolutes Parkverbot, ein gelber Einzelstreifen begrenztes Parkverbot (auf Schildern an den Straßenlaternen sind die Zeiten, in denen das Parken gestattet ist, ersichtlich). Auf allen anderen Straßen kann unbegrenzt geparkt werden. In Stadtzentren findet man häufig gelbe Schilder mit der Aufschrift
Control Zone – No Unattended Parking
. Ein unbeaufsichtigt geparktes Auto wird als Sicherheitsrisiko betrachtet und entsprechend behandelt. Auf den Zickzackmarkierungen in der Nähe von Zebrastreifen sollte man nie parken. In London gibt es rote Streifen (sogenannte
Red Routes
) am Fahrbahnrand, die ein absolutes Parkverbot anzeigen. Sie wurden vor allem auf Hauptverkehrsstraßen eingeführt, um den Verkehr in den Hauptverkehrszeiten (
Rush Hour
) zu beschleunigen. Wer hier parkt, muß damit rechnen, innerhalb kürzester Zeit abgeschleppt zu werden.
Geschwindigkeitsbegrenzungen:
innerhalb geschlossener Ortschaften: 48 km/h (30 M/h),
auf Autobahnen und Fernverkehrsstraßen: 112 km/h (70 M/h),
ansonsten 81 km/h (50 M/h) oder 96 km/h (60 M/h), je nach Angabe der entsprechenden Verkehrszeichen.
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