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Antragstellung
Zuständige konsularische Vertretung (s.
Adressen
).
Bearbeitungszeit
10 Arbeitstage.
Einreise mit Haustieren
Für
Vögel aus allen Ländern
wird eine Genehmigung vom
Department of Agriculture and Fisheries
benötigt. Für Papageien wird zusätzlich eine Genehmigung vom
Gesundheitsamt
verlangt.
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Irland:
Es muß im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, daß in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muß der Heimtierausweis (oder das bisher verwendete Formular gemäß den Übergangsbestimmungen) über eine Bestätigung verfügen, daß das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Folgende Zusatzanforderungen gelten für Irland:
Es muß im Ausweis (oder mit den bisherigen Zeugnissen gemäß den Übergangsbestimmungen) bestätigt werden, daß in einem zugelassenen Labor bei einer Probe eine Titrierung neutralisierender Tollwut-Antikörper von mindestens 0,5 IE/ml vorgenommen wurde; diese Titrierung von Antikörpern braucht nicht erneut vorgenommen zu werden, wenn das Tier nach dieser Titrierung in den vom Herstellerlabor vorgeschriebenen Zeitabständen regelmäßig wieder geimpft wurde. Außerdem muß der Heimtierausweis (oder das bisher verwendete Formular gemäß den Übergangsbestimmungen) über eine Bestätigung verfügen, daß das Tier mit einem zugelassenen Akarizid gegen Zecken und mit einer auf Basis von Praziquantel hergestellten Arzneispezialität gegen Echinococcus multilocularis behandelt wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift: Für jedes Tier (Hunde, Katzen und Frettchen) wird ein Gesundheitszeugnis benötigt und ein Dokument, das eine Einfuhrgenehmigung des
Department of Agriculture,
(Veterinary Section, Agriculture House, Kildare St., Dublin 2) nachgeweist. Die Tiere dürfen nur über die Flughäfen in Cork, Shannon oder Dublin eingeflogen werden. Eine 6-monatige Quarantäne ist Pflicht. Während dieser Zeit wird das Tier zweimal gegen Tollwut geimpft.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis für Kinder unter 16 Jahren (ab 10 Jahren mit Lichtbild). Im Kinderausweis muß die deutsche Staatsangehörigkeit vermerkt sein und der Ausweis muß bei der Einreise noch 3 Monate gültig sein. Für Kinder unter 10 Jahren ist kein Lichtbild erforderlich. Personalausweis oder Reisepaß können ebenfalls benutzt werden. (
Hinweis:
Die Fluggesellschaft
Ryanair
verlangt Lichtbildausweise von allen Passagieren auf allen Flügen. Eine Eintragung im elterlichen Reisepaß ist ebenfalls unzureichend).
Österreicher:
Personalausweis oder Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis oder Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Reisepaß/Visum
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisepass
Allgemein erforderlich, Staatsangehörige von EU-Ländern benötigen einen gültigen Personalausweis oder Reisepaß, Staatsangehörige der Schweiz benötigen einen Personalausweis oder Reisepaß, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig ist und alle anderen Nationalitäten, benötigen einen Reisepaß, der bei der Einreise noch mindestens 6 Monate gültig sein muß. Staatsbürger der folgenden Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen, die Mitnahme eines Reisepasses wird jedoch empfohlen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz.
(b) Liechtenstein;
(c) Honkong (mit Identitätszertifikat).
Transit
Transitreisende, die innerhalb von 24 Std. weiterreisen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum. Staatsbürger mancher Länder benötigen in jedem Fall ein Transitvisum. Diese Liste unterliegt ständigen Änderungen, nähere Auskünfte erteilen die konsularischen Vertretungen.
Unterlagen
Deutschland: (a) 1 Antragsformular. (b) 3 Paßfotos in Farbe. (c) Gültiger Reisepaß. (d) Gebühr. (e) Frankierter Rückumschlag (Einschreiben) bei postalischer Beantragung. (f)
Geschäftsvisum:
Einladungsschreiben.
Ggf. wird ein Einführungsschreiben, aus dem der Besuchsgrund hervorgeht, und der Nachweis einer Rückfahrkarte verlangt.
Visaarten
Besuchs-, Geschäfts-, Transitvisum und andere Kategorien. Nähere Angaben von den konsularischen Vertretungen.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Touristenvisum:
60 &Euro; (einfache Einreise); 100 &Euro; (mehrfache Einreise).
Geschäftsvisum:
60 &Euro; (einfache Einreise); 100 &Euro; (mehrfache Einreise).
Staatsangehörige mancher Länder erhalten das Visum kostenlos, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Schweiz
Die Gebühren ändern sich sehr oft und hängen von der Nationalität ab. Die angegebenen Gebühren treffen auf Türken zu, die über eine Aufenthaltsbewilligung für die Schweiz verfügen:
Touristenvisum:
93,50 CHF (einfache Einreise); 156,05 CHF (mehrfache Einreise).
Geschäftsvisum:
93,50 CHF (einfache Einreise); 156,05 CHF (mehrfache Einreise).
Staatsangehörige mancher Länder erhalten das Visum kostenlos, Anfragen an die konsularischen Vertretungen.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 3 Monaten:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Antigua & Barbuda, Argentinien, Australien, Bahamas, Barbados, Belize, Bolivien, Botswana, Brasilien, Brunei, Chile, Costa Rica, Dominica, El Salvador, Fidschi, Grenada, Guatemala, Guyana, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Kiribati, Korea (Süd), Kroatien, Lesotho, Liechtenstein, Macau (China), Malawi, Malaysia, Malediven, Mauritius, Mexiko, Monaco, Nauru, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Salomonen, Samoa, San Marino, Seychellen, Singapur, St. Kitts & Nevis, St. Lucia, St. Vincent und die Grenadinen, Südafrika, Swasiland, Tonga, Trinidad & Tobago, Tuvalu, Uruguay, USA, Vanuatu, Vatikanstadt und Venezuela.
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