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Werktags: 8-23 Uhr
Wochenende: 10-21 Uhr
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Autoreisezüge
Es gibt Autoreisezüge der italienischen Eisenbahn. Weitere Einzelheiten vom Fremdenverkehrsamt (s.
Adressen
) oder dem
ADAC
und anderen Automobilclubs.
Bahn
Die italienischen Staatsbahnen
Ferrovie dello Stato (FS)
(Internet:
www.trenitalia.com
) verfügen über ein umfangreiches Schienennetz. Die Fahrpreise sind günstig und richten sich im Regionalbereich nach Kilometerzonen. Eine Sonderfahrkarten für im Ausland ansässige Passagiere ist der
Trenitalia Pass
. Seine Gültigkeit beträgt zwischen 4 und 10 Tagen innerhalb von zwei Monaten, und er kann bis zu sechs Monaten vor Reiseantritt gekauft werden. Vor jedem Reisetag muß das Datum im entsprechenden Feld im Paß eingetragen werden. Das
Trenitalia Pass-
Angebot sieht auch Ermäßigungen, wie z.B. Hotel-Rabatte vor. Auch im Angebot ist der
Trenitalia Pass Jugend
für Jugendliche von bis zu 26 Jahren und der
Trenitalia Pass Saver
für Gruppen von bis zu 5 Personen. Weitere Informationen unter anderem auch von der Website (s. oben). Neben der Staatsbahn gibt es mehrere regionale Eisenbahngesellschaften, deren Züge vor allem auf Kurz- und Schmalspurstrecken fahren. Von Palermo und Catania/Siracusa auf Sizilien gibt es regelmäßige Verbindungen zum italienischen Festland. Auf Sardinien verkehren täglich mehrere Züge zwischen Cagliari, Porto Torres und Olbia.
EURO DOMINO
-Netzkarte und
InterRail-
Paß gelten. Einzelheiten s.
Deutschland
.
Bus/Pkw
Das italienische Straßennetz hat eine Länge von über 300.000 km mit mehr als 6000 km Autobahn. Für die Benutzung der meisten Autobahnen muß eine
Mautgebühr
bezahlt werden (ausgenommen die Strecken Salerno – Reggio Calabria, Palermo – Catania und Palermo – Mazara del Vallo). Die Maut für italienische Autobahnen wird mit zwei verschiedenen Systemen berechnet: Bei der Mehrzahl der Autobahnen gilt das
geschlossene System
, bei dem sich die Gebührenhöhe nach der Streckenlänge richtet. Man zieht bei der Einfahrt eine Mautkarte. Beim
offenen System
wird ein Pauschalbetrag bezahlt. Gezahlt werden kann in bar, mit gängigen Kreditkarten, mit der ec/Maestro-Karte oder mit der Viacard, die bei den ADAC-Geschäftsstellen erhältlich ist. Zahlreiche
Tankstellen
schließen zwischen 12.00 und 15.00 Uhr, man sollte sich vorher nach den regionalen Öffnungszeiten erkundigen. Bleifreies Benzin ist an fast jeder Tankstelle erhältlich. Informationen über das italienische Straßennetz sind auch von der
Società Autostrade
(Internet:
www.autostrade.it
) erhältlich.
Die
ADAC
-Auslands-Notrufstation in Mailand bietet
ADAC
-Mitgliedern und Inhabern eines
ADAC
-Auslandskranken- und Unfallschutzes Hilfeleistungen bezüglich Hotels, Mietwagen, Fahrzeug- oder Krankenrücktransporte. Die Notrufstation ist rund um die Uhr besetzt (Tel: (02) 66 15 91. Internet:
www.adac.de
).
Verkehrsbestimmungen:
Alle Fahrzeuge müssen ein rotes Warndreieck mitführen.
Das Tragen von fluoreszierenden Warnwesten ist für Autofahrer Pflicht, wenn sie ihr Fahrzeug außerhalb von geschlossenen Ortschaften verlassen und sich auf der Fahrbahn aufhalten - was bei Panne oder Unfall der Fall ist.
Tagsüber muß jederzeit das Abblendlicht eingeschaltet sein.
Straßenbahnen haben Vorfahrt.
Promillegrenze: 0,5 ‰.
Parkverbot an schwarz-gelb markierten Bordsteinen.
Anschnallpflicht.
Telefonieren während der Fahrt ist nur mit einer Freisprecheinrichtung gestattet.
Privates Abschleppen ist auf italienischen Autobahnen verboten. Der Pannendienst ist unter der Rufnummer 116 zu erreichen, Standort, Wagennummer und Wagentyp angeben.
Motorradfahrer und ihre Beifahrer müssen einen Helm tragen, der der europäischen DIN-Norm entspricht. Werden sie ohne genormten Helm angetroffen, wird das Motorrad für 30 Tage konfisziert.
Höchstgeschwindigkeiten:
in geschlossenen Ortschaften: 50 km/h,
auf Landstraßen: 90 km/h,
auf Schnellstraßen: 110 km/h,
auf Autobahnen: 130 km/h (110 km/h bei Regen),
auf dreispurigen Autobahnen: 150 km/h in den gekennzeichneten Abschnitten (allerdings nur bei günstigen Wetterbedingungen).
Strafmandate aller Art müssen sofort bezahlt werden. Die Strafen für Geschwindigkeitsübertretungen sind sehr hoch.
Fahrzeiten
Von Rom zu den anderen größeren Städten Italiens (ungefähre Angaben in Std. und Min.):
Flugzeug
Bahn
Bus/Pkw
Florenz
0.45
2.30
2.30
Mailand
0.65
6.00
6.00
Venedig
0.65
6.30
6.00
Neapel
0.45
2.30
2.00
Palermo
0.60
14.30
10.00
Cagliari
0.55
-
-
Fernbus
Langstreckenbusse verkehren zwischen Ortschaften und Städten. Die regionalen Busliniennetze sind sehr gut, auch auf Sardinien und Sizilien. In abgelegeneren Gebieten sorgen Bahnen und Busse für ausreichende Verbindungen – man sollte sich jedoch immer nach den Fahrplänen erkundigen, da manche Busse nur frühmorgens und abends verkehren und der Betrieb sonntags mitunter stark eingeschränkt ist.
Flugzeug
Alitalia (AZ)
und andere Fluggesellschaften fliegen alle größeren Städte des Landes an. Es gibt über 30 Flughäfen. Nähere Auskünfte erteilen die Fluggesellschaften oder das Fremdenverkehrsamt ENIT (s.
Adressen
).
Mietwagen
Können in fast allen Städten und Urlaubsorten von italienischen und internationalen Verleihfirmen gemietet werden. Preise und Konditionen sind unterschiedlich. Die örtlichen Mietwagenfirmen bieten in der Regel günstigere Preise. Viele Mietwagenagenturen haben Schalter am Flughafen oder Informationsstände in Hotels.
Avis,
Europcar, Hertz
und
Maggiore
findet man in Rom.
Unterlagen:
Für Staatsangehörige der EU- und EFTA-Länder gilt als Versicherungsnachweis das Autokennzeichen. Dennoch wird EU- und EFTA-Bürgern empfohlen, die
Internationale Grüne Versicherungskarte
mitzunehmen, um bei eventuellen Schadensfällen in den Genuß des vollen Versicherungsschutzes zu kommen. Ansonsten gilt der gesetzlich vorgeschriebene minimale Haftpflicht-Versicherungsschutz. Außerdem kann die
Grüne Karte
die Unfallaufnahme erleichtern. Fahrzeugpapiere müssen mitgeführt werden; ist das Fahrzeug nicht Eigentum des Fahrers, so muß dieser im Besitz einer Benutzungsvollmacht sein. Nationaler Führerschein (rosafarbener EU-Führerschein) und nationale Zulassung ausreichend. Motorräder können ohne besondere Zollformalitäten vorübergehend eingeführt werden. Ein Führerschein oder Motorradführerschein wird für Motorräder über 49 ccm benötigt.
Schiff
Italiens wichtigste Hafenstädte sind Genua, Venedig, La Spezia, Neapel, Messina, Bari, Pescara, Ancona, Triest, Palermo, Catania, Livorno und Brindisi. Zahlreiche Auto- und Passagierfähren verbinden die Hafenstädte ganzjährig.
Folgende Schifffahrtsgesellschaften bedienen die italiensichen Landesteile und Inseln:
- Sardinien: u.a.
Tirrenia
,
Moby Lines
,
Linee Lauro
;
- Sizilien: u.a.
Grandi Navi Vel
.,
Navitalia
,
Ustica Lines
,
Tirrenia
;
- Isola di Capri: u.a.
Caremar
,
Alilauro
,
Linee Partenop
;
- Korsika - Sardinien: u.a.
Moby Lines
,
Saremar
,
Corsica Maret
;
- Isola di Ischia: u.a.
Alilauro
,
Caremar
,
Aliscafi SNAV
;
- Sorrent:
Aliauro
;
- Eolische/Liparische Inseln: u.a.
Siremar
,
Aliscafi SNAV
;
- Italien - Korsika: u.a.
Linee Lauro
,
Happy Lines
,
Moby Lines
;
- Isola d'Elba: u.a.
Toremar
,
Moby Lines
;
- Isola del Giglio:
Toremar
;
- Inseln Tremiti: u.a.
Adriatica di Navigazione
;
- Isola Capraia/Gorgona/Pianosa:
Toremar
;
- Pantelleria: u.a.
Siremar
,
Ustica Lines
;
- Pontinische Inseln:
Caremar Formia
;
- Ustica:
Siremar
,
Ustica Line
;
- Lampedusa:
Siremar
,
Ustica Lines
;
- Egadi:
Siremar
.
Stadtverkehr
Alle Städte und Großstädte (Rom, Mailand, Neapel, Turin, Genua und Venedig) haben ein gutes öffentliches Nahverkehrssystem.
U-Bahn
(
Metropolitana
): In Rom gibt es zwei U-Bahnlinien. Die U-Bahnen fahren So-Fr 05.30-22.30 Uhr und samstags 05.30-00.30 Uhr. Die Linie Metropolitana A führt von der Via Ottaviano über Stazione Termini zur Via Anagnina, die Linie Metropolitana B verkehrt zwischen der Haltestelle Stazione Termini und dem Messegelände (EUR, Via Laurentina). Mailand und Turin haben ebenfalls eine U-Bahn.
Straßenbahn:
In Rom gibt es acht Straßenbahnlinien, das Liniennetz umfaßt 28 km. Mailand, Neapel und Turin haben ebenfalls ein Straßenbahnnetz.
Bus:
Buslinien verkehren in allen Städten und Großstädten. Das umfangreiche Busliniennetz in Rom wird durch U-Bahn und Straßenbahnen ergänzt.
Fahrkarten
gelten für alle öffentlichen Verkehrsmittel und ermöglichen es dem Fahrgast, innerhalb von 75 Minuten beliebig oft umzusteigen. Tages- oder Wochenkarten kann man von Fahrkartenautomaten am Straßenrand, an Haltestellen, auf Bahnhöfen, in Tabakläden, bei Kiosks, Cafés, Hotels oder in Reisebüros kaufen. Für Touristen bieten sich das
BTI (Integriertes Touristenticket)
, gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen und Straßenbahnen, sowie das
BTR (Regionales Touristenticket)
, gültig an drei Tagen in Bussen, U-Bahnen, Straßenbahnen und in Regionalzügen. Informationen sind vom Informationsbüro der
ATAC
-Auskunftsstelle (Internet:
www.atac.roma.it
) gegenüber dem Bahnhof
Stazione Termini
erhältlich. In einigen Städten fahren auch Oberleitungsbusse. In den größeren Städten kauft man die Fahrkarten in der Regel vor Fahrtantritt am Automaten oder in Geschäften. Im Bus entwertet ein Automat die Fahrscheine. Sammelfahrscheine (Heftchen mit fünf Fahrscheinen) können ebenfalls im voraus gekauft werden. In den meisten Städten gibt es einen Einheitstarif.
Taxi:
In Rom sind Taxis teuer, und es wird ein Zuschlag für Nachtfahrten, Gepäck und telefonische Bestellung berechnet. Die Tarife sind auf einer Liste mit englischer Übersetzung verzeichnet. Taxis können an bestimmten Sammelstellen gestoppt oder telefonisch bestellt werden. Taxis ohne Taxameter benutzt man besser nicht. Taxifahrer erwarten kein Trinkgeld, die Rechnung sollte aber aufgerundet werden.
Stadtrundfahrten:
Auf einer Stadtrundfahrt erhält man einen Eindruck der vielen Sehenswürdigkeiten. In Rom kann man auch in einer Pferdekutsche durch die Stadt fahren. In Venedig können Besucher in gemieteten Booten oder Gondeln die Kanäle der Stadt befahren – öffentliche Fähren sind allerdings billiger.
Zeitweilige Fahrverbote für Pkw in Meran, Bozen, Brixen und Bruneck
Die Stadtgebiete von Meran, Bozen, Brixen und Bruneck dürfen vom 1. Dezember 2004 bis 1. April 2005 montags bis samstags (Feiertage ausgenommen) von 07.00-09.00 Uhr, von 12.00-14.00 Uhr und von 17.00- 19.00 Uhr von folgenden Fahrzeugen nicht befahren werden: Benzin- und Dieselfahrzeuge, die vor dem 31. Dezember 1994 zugelassen wurden, sowie Zweitakt-Motorräder mit Erstzulassung bis zum 31. Dezember 1999. Für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 31.12.1994 gilt dieses stundenweise Fahrverbot vom 1. bis 24. Dezember auch an Sonn- und Feiertagen im gesamten Stadtgebiet. Vom 25. Dezember bis 1. April 2005 gilt für diese Fahrzeuge die gleiche Regelung wie für PKW. Bei Feinstaubalarm wird das Fahrverbot auf den ganzen Tag ausgedehnt. Diese Regelung gilt auch für ausländische Fahrzeuge, auf die die obige Beschreibung zutrifft.
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