» Home

» Top Angebote
» Lastminute & more
» Pauschalreisen
» Charterflüge
» Linienflüge
» Mietwagen
» Hotels, Eigenanr.
» Städtehotels



Infos zu unserer Best Price Garantie




Werktags: 8-23 Uhr
Wochenende: 10-21 Uhr




Emailadresse:





 


sun4all Reiseführer: Kroatien


Welt > Europa > Kroatien > Reisepaß/Visum




Reisepaß/Visum


AntragstellungZuständige konsularische Vertretung (s. Adressen).
Ausreichende Geldmittel(a) Gültiger Reisepaß. (b) 1 Farbfoto. (c) 1 ausgefüllter Antrag. (d) Gebühr. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel. (f) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung). (g) Bestätigung der Hotelbuchung. (h) Nachweis über den Zweck der Reise.
Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
Bearbeitungszeit1 Tag oder 2-3 Wochen, je nach Visaart und Nationalität.
Einreise mit HaustierenHunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern und der Schweiz im Alter von über 12 Wochen wird ein Heimtierausweis (pet pass) benötigt, aus dem hervorgeht, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für Hunde und Katzen aus allen anderen Ländern werden ein Gesundheitszeugnis und ein Tollwutimpfzertifikat, das im Herkunftsland ausgestellt wurde, benötigt.
Einreise mit Kindern
Deutsche: Deutscher Kinderausweis (mit aktuellem Lichtbild) oder Eintragung in den elterlichen Reisepaß oder eigener Reisepaß.
Österreicher: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Schweizer: Eintragung eines Kindes in den Reisepaß eines begleitenden Elternteils oder eigener Reisepaß.
Anmerkung: Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Achtung: Alleinreisende Minderjährige benötigen eine Einverständniserklärung des/der Erziehungsberechtigten.
EinreisebeschränkungenVon Behörden in Taipeh (Taiwan), der palästinensischen Autonomiegebiete oder der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
GültigkeitsdauerMaximal 3 Monate.
MeldepflichtAusländer müssen sich innerhalb von 24 Std. nach der Einreise polizeilich registrieren lassen.
Reisepaß/VisumVon Behörden in Taipeh (Taiwan), der palästinensischen Autonomiegebiete oder der Türkischen Republik Zypern ausgestellte Reisepässe werden von Kroatien nicht anerkannt.
ReisepassAllgemein erforderlich, muß während des Aufenthalts gültig sein. Staatsangehörige folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Schweiz, Österreich, übrige EU-Länder;
(b) Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt.
Hinweis: Es wird empfohlen, den Reisepaß mitzunehmen, wenn darin mitreisende Kinder eingetragen sind.
TransitTransitreisende, die innerhalb von 48 Std. weiterfliegen und den Transitraum nicht verlassen, benötigen kein Transitvisum.
Unterlagen(a) Gültiger Reisepaß. (b) 1 Farbfoto. (c) 1 ausgefüllter Antrag. (d) Gebühr. (e) Nachweis ausreichender Geldmittel. (f) Reisedokumente (Rückflugticket, Buchungsbestätigung). (g) Bestätigung der Hotelbuchung. (h) Nachweis über den Zweck der Reise.
Staatsbürger mancher Länder müssen zusätzliche Unterlagen einreichen, nähere Informationen von der zuständigen konsularischen Vertretung (s. Adressen).
VisaartenU.a. Touristen-, Geschäfts- und Transitvisum.
Visagebühren
Deutschland
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
21 &Euro; (einmalige Einreise);
27 &Euro; (zweimalige Einreise).
Geschäftsvisum:
22 &Euro; (einmalige Einreise);
27 &Euro; (zweimalige Einreise);
43 &Euro; (mehrmalige Einreise);
Transitvisum: 27 &Euro;.

Österreich
Touristenvisum:
21 &Euro; (einmalige Einreise);
Transitvisum: 26 &Euro;.

Schweiz
Die Visagebühren sind für alle Reisenden, die ein Visum benötigen, gleich.
Touristenvisum:
33 CHF (einmalige Einreise);
41 CHF (zweimalige Einreise).
Geschäftsvisum:
33 CHF (einmalige Einreise);
41 CHF (zweimalige Einreise);
65 CHF (mehrmalige Einreise);
Transitvisum:
33 CHF (einmalig);
41 CHF (zweimalig).
VisumAllgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, Ecuador, El Salvador, Guatemala, Honduras, Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd) (Aufenthalt bis max. 30 Tage), Liechtenstein, Malaysia, Mazedonien (Ehem. Jugosl. Rep.), Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Türkei, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(c) Staatsangehörige der Russischen Föderation benötigen für geschäftliche Aufenthalte kein Visum für die Einreise nach Kroatien, müssen jedoch ein Rückreiseticket, den Nachweis einer Unterkunft sowie ein Einladungsschreiben bzw. eine Reisebuchungsbestätigung vorweisen können oder müssen in einer organisierten Gruppe reisen.




 
[ Impressum | AGB | Sitemap | Reiselinks ]
© 2004 sun4all.de | created by clickX Development