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Reisepaß/Visum
Antragstellung
Konsulat oder Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
).
Aufenthaltsgenehmigung
5 Tage. Expreßausstellung sofort bzw. innerhalb von 24 oder 48 Std.
Bearbeitungszeit
5 Tage. Expreßausstellung sofort bzw. innerhalb von 24 oder 48 Std.
Einreise auf dem Landweg
(a) Bei Einreise auf dem Landweg über Rußland oder Belarus wird ein entsprechendes Transitvisum benötigt (s.
Russische Föderation
bzw
. Belarus
). (b) Staatsangehörige mancher Länder können mit einem gültigen estnischen oder litauischen Visum auch nach Lettland einreisen. Nähere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
). (c) Für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen innerhalb eines halben Jahres muß eine Aufenthaltserlaubnis beantragt werden.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
und für
Kleintiere und Vögel aus allen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein internationales Gesundheitszeugnis benötigt.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepaß eines Elternteils wird in der Regel nicht als ausreichend betrachtet.
Österreicher:
Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Einreisebeschränkungen
Die Regierung von Lettland akzeptiert keine palästinensischen Reisepässe.
Gültigkeit
Unterschiedlich s. Visagebühren.
Krankenversicherung
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepaß eines Elternteils wird in der Regel nicht als ausreichend betrachtet.
Österreicher:
Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Reisepaß/Visum
Die Regierung von Lettland akzeptiert keine palästinensischen Reisepässe.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein. Ausgenommen sind Staatsbürger der folgenden Länder, die mit einem gültigen Personalausweis einreisen können:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreichs und übrige EU-Länder;
(b) Island, Liechtenstein und Norwegen.
Transit
Transitreisende, die mit dem nächsten Anschluß weiterfliegen, den Transitraum nicht verlassen und über gültige Dokumente für die Weiterreise verfügen, benötigen generell kein Transitvisum. Diese Regelung gilt nicht für Staatsbürger der folgenden Länder, die ein Transitvisum benötigen: Afghanistan, Äthiopien, Bangladesch, Eritrea, Ghana, Irak, Iran, Kongo (Dem. Rep.), Nigeria, Pakistan, Somalia und Sri Lanka.
Unterlagen
(a) Reisepaß (bzw. Kinderausweis) im Original mit mindestens 2 leeren Seiten und einer Gültigkeit von mindestens 3 Monaten über das Visum hinaus. (b) 2 Paßbilder. (c) Antrag in ein-/zweifacher Ausführung. (d) Zahlungsbeleg über die Visumgebühr. (e) Krankenversicherungsnachweis mit Rücktransport im Krankheits- oder Todesfall. (f) Beglaubigtes Einladungsschreiben. (g) Nachweis über ausreichende finanzielle Mittel bzw. Kostenübernahme durch einladende Person. (h)
Geschäftsvisum:
(i) Einladungsschreiben der Firma.
Bei postalischer Antragstellung zusätzlich ein frankierter Rückumschlag (Einschreiben) und 20 &Euro; Bearbeitungsgebühr.
Visaarten
Einreise- (ein-, zwei- und mehrmalige Einreise) und Transitvisum (ein-, zwei- und mehrmalige Durchreise)/Flughafentransitvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich und Schweiz
Deutsche, Österreicher und Schweizer benötigen kein Visum für Aufenthalte von bis 90 Tagen. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die angegeben Visagebühren gelten für visumpflichtige Staatsbürger, die eine gültige Aufemthaltserlaubnis für Deutschland, Österreich oder die Schweiz haben.
Einreisevisum:
35 &Euro; (einmalige oder zweimalige Einreise, max. 1 Monat gültig);
70 &Euro; (mehrmalige Einreise, max. 1 Monat gültig).
Transitvisum:
35 &Euro; (einmalige oder zweimalige Durchreise);
70 &Euro; (mehrmalige Durchreise).
Bei Ausstellung innerhalb von zwei Arbeitstagen wird der doppelte Preis verlangt, bei Expreßaustellung der vierfache Betrag.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China VR), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China VR), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
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