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Reisepaß/Visum
Anmerkung
Eine Einladung ist nicht erforderlich:
(a) für Staatsangehörige von Ecuador, Südafrika und der Ukraine;
(b) für Familienmitglieder von EU-Staatsbürgern (Ehegatte und Kinder unter 21 Jahren) als Nachweis gelten Kopien des Passes des EU-Staatsbürgers und der Heirats- bzw. Geburtsurkunde;
(c) für Ehegatten und Kinder unter 21 Jahren litauischer Staatsangehörigen, die zusammen im Ausland wohnhaft sind. Als Nachweis gelten Kopien des Passes des litauischen Staatsbürgers und der Heirats- bzw. Geburtsurkunde;
(d) im Fall eines Transits durch Litauen;
(e) für Staatsangehörige von Belarus, Kasachstan, Taiwan und Russland für ein Einreisevisum (eine Einreise) für max. 30 Tage (Moldau bis 10 Tagen), sofern ausreichende Geldmittel (40 &Euro; pro Tag) in Reiseschecks oder Kreditkarten (mit Kontoauszug) nachgewiesen werden.
(f) Für Staatsangehörige von Belarus, Kasachstan und Russland wird der Nachweis über ausreichende Geldmittel nicht verlangt soweit die Gültigkeit des Visums 10 Tage nicht überschreitet.
Antragstellung
Konsulat bzw. Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
). Staatsangehörige von Ländern, in denen Litauen keine Vertretung unterhält, erhalten ein Visum an der Grenze.
Ausreichende Geldmittel
Unterschiedlich. Postalisch etwa 1 Woche. Expreßausstellung (innerhalb von 72 Std.) möglich.
Bearbeitungszeit
Unterschiedlich. Postalisch etwa 1 Woche. Expreßausstellung (innerhalb von 72 Std.) möglich.
Einreise mit Haustieren
Hunde, Katzen und Frettchen aus EU-Ländern
benötigen einen Heimtierausweis (pet pass) und müssen entweder mit einer deutlich erkennbaren Tätowierung gekennzeichnet sein oder als Kennung einen implantierten Mikrochip am Hals tragen. Aus dem Heimtierausweis muß hervorgehen, daß bei dem Tier eine gültige Tollwutimpfung, ggf. eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut, vorgenommen wurde.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus tollwutfreien Drittstaaten
(z.B. Schweiz, Andorra, Island, Kroatien, Liechtenstein, Monaco, Norwegen, San Marino und Vatikanstadt) kann ebenfalls der Heimtierausweis (pet pass), der eine gültige Tollwutimpfung bestätigt, für die Einfuhr benutzt werden.
Für
Hunde, Katzen und Frettchen aus allen übrigen Ländern
und für
Vögel und Kleintiere aus allen Ländern
gilt die folgende einzelstaatliche Vorschrift:
Für jedes Tier wird ein Gesundheitszeugnis benötigt.
Einreise mit Kindern
Deutsche:
Deutscher Kinderausweis mit Lichtbild oder eigener Reisepaß. Der Eintrag eines Kindes in den Reisepaß eines Elternteils wird in der Regel nicht als ausreichend betrachtet.
Österreicher:
Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Schweizer:
Personalausweis oder eigener Reisepaß.
Anmerkung:
Für die Kinder gelten jeweils die gleichen Visumbestimmungen wie für ihre Eltern.
Gültigkeitsdauer
Transitvisum:
48 Std.
Einfachvisum:
30 Tage.
Mehrfachvisum:
bis zu 90 Tage.
Reisepaß/Visum
Für dieses Land besteht beim Auswärtigen Amt momentan kein länderspezifischer Sicherheitshinweis.
Reisepass
Allgemein erforderlich, muß noch mindestens 3 Monate über den Aufenthalt hinaus gültig sein.
Staatsbürger folgender Länder können mit einem gültigen Personalausweis einreisen:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Island, Kroatien, Liechtenstein, Norwegen und San Marino.
Unterlagen
(a) Reisepaß, der mindestens noch 3 Monate über das geplante Ausreisedatum gültig sein muß. (b) 1 Paßfoto. (c) Ausgefülltes Antragsformular. (d) Offizielle von den litauischen Einwanderungsbehörden bestätigte Einladung*. (e) Auslandskrankenversicherungsnachweis. (f)
Gruppenvisum:
Visaanträge mit Paßbildern aller Reisenden; Reisepässe; Gebühren.
Bei postalischer Beantragung sollte ein frankierter und adressierter Rückumschlag (Einschreiben) und der Zahlungsbeleg über die Visagebühren beigefügt werden.
Visaarten
Transit-, Einreisevisum (zur ein- und mehrmaligen Einreise) und Gruppenvisum.
Visagebühren
Deutschland, Österreich
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Deutsche und Österreicher kein Visum. Für Aufenthalte von über 90 Tagen müssen Deutsche und Österreicher eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Die folgenden Preise gelten für Antragsteller mit Aufenthaltsgenehmigung in der Bundesrepublik Deutschland oder in Österreich:
Transitvisum:
10 &Euro; (einmaliger Transit), 25 &Euro; (zwei- oder mehrmaliger Transit).
Einfachvisum:
20 &Euro;.
Mehrfachvisum:
35 &Euro;.
Expressausstellung: 25 &Euro; zusätzlich.
Schweiz
Für einen Aufenthalt von max. 90 Tagen brauchen Schweizer kein Visum.
Transitvisum:
16 CHF (einmaliger Transit), 40 CHF (zwei- oder mehrmaliger Transit).
Einfachvisum:
32 CHF.
Mehrfachvisum:
56 CHF.
Anmerkung:
(a) Die angegebenen Visagebühren in Euro entsprechen einer Bearbeitungszeit von über 3 Werktagen. Für Expreßausstellung innerhalb von 3 Werktagen wird ein Zuschlag von 25 &Euro; berechnet. Nähere Angaben von der Konsularabteilung der Botschaft (s.
Adressen
). (b) Visa für Kinder unter 16 Jahren sind kostenlos. (c) Die Botschaft von Litauen in Berlin nimmt keine Schecks an.
Visum
Allgemein erforderlich, ausgenommen sind Staatsbürger folgender Länder für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen, sofern nicht anders angegeben:
(a) Bundesrepublik Deutschland, Österreich, übrige EU-Länder und Schweiz;
(b) Andorra, Argentinien, Australien, Bolivien, Brasilien, Brunei, Bulgarien, Chile, Costa Rica, El Salvador, Guatemala, Honduras, Hongkong (China), Island, Israel, Japan, Kanada, Korea (Süd), Kroatien, Liechtenstein, Macau (China), Malaysia, Mexiko, Monaco, Neuseeland, Nicaragua, Norwegen, Panama, Paraguay, Rumänien, San Marino, Singapur, Uruguay, USA, Vatikanstadt und Venezuela.
(c) Staatsangehörige aller bisher nicht aufgezählten Länder, die ihren dauerhaften Wohnsitz in Estland, Lettland oder Litauen haben, können für einen Aufenthalt von bis zu 30 Tagen ohne Visum einreisen. Nähere Informationen erteilen die konsularischen Vertretungen (s.
Adressen
).
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